21-4483

Künftige Bearbeitung von Beiratsempfehlungen

Vorlage öffentlich

Sachverhalt

 

Der Hauptausschuss hat dem Antrag Drs. Nr. 21-3865 in seiner Sitzung am 06.02.2018 mehrheitlich - gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei Enthaltung der AfD-Fraktion und der PIRATEN-Gruppe - zugestimmt.

Demnach wird die Berichterstattung und Bearbeitung von Themen und Anliegen der Beiräte in die Regionalausschüsse  bzw. den SEA Ost/Süd-West übertragen.

 

Nun gilt es, die künftige Bearbeitung von Beiratsempfehlungen zu organisieren. Die Abarbeitung sämtlicher politischer Beschlüsse wird grundsätzlich wie folgt vorgenommen:

 

Vorlage/Antrag wird im Ausschuss vorlegt  =>  Vorlage/Antrag wird von Politik beraten und beschlossen (Zustimmung oder Ablehnung)

 

=> bei Ablehnung: keine weiteren Schritte erforderlich

=> bei Zustimmung: zuständiges Fachamt wird zur Umsetzung des Beschlusses und ggf. Übermittlung einer Stellungnahme aufgefordert. Bei Zuständigkeit einer Fachbehörde wird der Beschluss über die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung dorthin geleitet.

 

Bei der Abarbeitung von Beiratsempfehlungen in der Vergangenheit wurden die zuständigen Fachämter zusätzlich im Vorwege um Stellungnahme gebeten, obwohl zu dem Zeitpunkt noch nicht klar ist, ob die Beiratsempfehlung überhaupt befürwortet, abgelehnt oder geändert beschlossen wird. Dies führte zu Verwirrungen wenn es z.B. mehrere Versionen einer Beiratsempfehlung gab oder die zuständigen Kolleginnen und Kollegen nicht auf dem aktuellen Stand waren, ob der Empfehlung zugestimmt oder ob sie abgelehnt wurde.

 

Zusätzlich anzumerken ist, dass Beiratsempfehlungen an die Politik gerichtet sind. Das heißt, die Politik allein entscheidet, wie sie mit der Empfehlung umgeht und ob diese unterstützt wird.


Vor dem Hintergrund schlägt das Bezirksamt zwei mögliche Verfahrenswege vor:

 

1.Die Beiratsempfehlungen werden aus den Beiräten über die Gremienbetreuung in den zuständigen Regionalausschuss bzw. SEA Ost/Süd-West gegeben. Dort findet eine Bewertung der Empfehlung durch die Politik, ggf. zusammen mit dem Regionalbeauftragten oder den zuständigen Verwaltungsvertreter/innen statt. Nach erfolgter Beschlussfassung wird der Beschluss des Ausschusses in das zuständige Fachamt zur Umsetzung gegeben. Sollte die Politik die Empfehlung nicht aufgreifen, kann sie auch zur Kenntnis genommen werden.

 

2.Alle Beiratsempfehlungen werden den Fraktionen zugespielt. Die Fraktionen entscheiden daraufhin selber, ob sie die Inhalte aufgreifen und sie per Antrag in die entsprechenden Ausschüsse einbringen. Auch hier wird der Beschluss im Anschluss in das zuständige Fachamt zur Umsetzung gegeben.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Entscheidung für einen Verfahrensweg wird gebeten.