21-5283.1

Kreisel Möllner Landstraße / Reclamstraße

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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02.07.2019
Sachverhalt

 

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 11.06.2019 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-5283 einstimmig zugestimmt.

 

Das Billstedter Zentrum weist an Stoßzeiten ein hohes Verkehrsaufkommen auf. Insbesondere an Kreuzungsbereichen großer Straßen kommt es zu vielen Stausituationen. Eine dieser Kreuzungen ist die Mündung der Möllner Landstraße in die Reclamstraße. Beide Straßen sind durch ihre Nähe zum Billstedt-Center sowie weiteren Gewerbeflächen viel frequentiert. Durch lange Haltezeiten vor roten Ampeln und erneutes Anfahren einer Vielzahl von motorisierten Fahrzeugen, entsteht auch eine hohe Luft- und Lärmbelastung.

 

Der Einsatz von Kreisverkehren hat an vielen Kreuzungen zur Entspannung des Verkehrs geführt, für gewöhnlich fährt der Verkehr dann fließender. Zur Entlastung des Verkehrs sowie der Anwohner*innen und ansässigen Gewerbetreibenden, sollte die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Möllner Landstraße/ Reclamstraße geprüft werden. Vorhergehende Gespräche mit der BWVI haben ergeben, dass zur Einrichtung eines Kreisverkehrs an dieser Kreuzung auch eine Überarbeitung der gesamten Verkehrssituation im Umfeld der Kreuzung erfolgen sollte. Die Bezirkskoalition spricht sich in jedem Fall für die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung aus und befürwortet – falls nötig – auch eine Umplanung über den Knotenpunkt hinaus.

 

Der Hauptausschuss möge beschließen,

1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Möllner Landstraße/ Reclamstraße geplant wird. Falls für die Umsetzung eines Kreiverkehrs notwendig, möge auch die Umplanung der Verkehrsführung über den Knotenpunkt hinaus geprüft werden.

2. Der Regionalausschuss wird über die Ergebnisse der Prüfung informiert.

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt mit Schreiben vom 25.06.2019 wie folgt Stellung:

 

Die Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Reclamstraße/ Möllner Landstraße beeinflusst maßgeblich die Maßnahme M 06.4 Billstedter Hauptstraße bzw. ist Teil der Maßnahme M 06.5 Reclamstraße, die im Rahmen des Veloroutenausbaus über das Bündnis für den Radverkehr gefördert werden (Umbau des Straßenraumes). Gleichzeitig erhält die Maßnahme M 06.4 Billstedter Hauptstraße auch Fördermittel aus RISE (Umbau der Nebenflächen), da sie ein Schlüsselprojekt des Sanierungsverfahrens Billstedt-Zentrum ist. Beide Maßnahmen wurden am 29.10.2018 erstverschickt. Dort wurde die Lösung des Knotens Reclamstraße/ Möllner Landstraße in Form eines Kreisverkehrs als Vorzugsvariante bereits eingespeist. Aus Gründen der Leistungsfähigkeit sieht die Planung nur zwei Fußgängerüberwege (FGÜ) im nördlichen und östlichen Arm vor. Der westliche FGÜ entfällt ohnehin, da dort die Fußgängerzone anschließt. Die südliche Querung muss entfallen, damit der Hauptstrom des Kfz-Verkehrs in den Spitzenverkehrszeiten über die Möllner Landstraße und südliche Reclamstraße so wenig beeinträchtigt wird und eine erhebliche Staulage vermieden werden kann. Diese Planung stellte aus Sicht des Bezirksamtes eine gestalterisch ansprechende (‚Straße als Lebensraum‘) und gleichermaßen ausreichend leistungsfähige wie auch für den Rad- und Fußgängerverkehr sichere Lösung an diesem exponierten Ort dar.

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) legte jedoch Ende Mai bereits dar, dass eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung nach den Regelwerken für Fußgängerüberwege und den vorherrschenden Gegebenheiten vor Ort nicht möglich ist.

Die Zählung durch ein beauftragtes Planungsbüro vor Ort hat aufgezeigt, dass in der Spitzenstunde mit 480 Fußgängern gegenüber 310 Kfz zu rechnen ist. Dies ist nach den Regelwerken nicht zulässig. Eine Signalisierung der Furt zur Sicherung des Fußverkehrs in der nördlichen Furt würde die Wirkung des Kreisverkehrs konterkarieren. Die zusätzlichen Kosten für die Einrichtung einer Lichtsignalanlage (LSA) an nur einer Furt sind aus wirtschaftlichen Gründen zu vermeiden.

 

Eine Realisierung eines Kreisverkehrs sei aus Sicht der BIS nur bei einer Reduzierung der kombinierten Verkehrsmengen im Bereich Möllner Landstraße /Reclamstraße nördlicher Bereich möglich. Dafür wäre aber eine über den reinen Knotenpunkt hinausgehende Verkehrsplanung erforderlich, die zu einer solchen Reduzierung führen könnte.

Dies ist nach bezirksamtsinterner Prüfung kurz- und mittelfristig nicht möglich bzw. sinnvoll. Zum einen ist eine Verlagerung bzw. Verteilung der Fußverkehrsströme in und aus Richtung des Einkaufszentrums z.B. auf den südlichen Arm aus Gründen der Leistungsfähigkeit nicht gegeben. Eine wesentliche Verlagerung des Kfz-Verkehrs ist ebenfalls nicht denkbar. Es ist davon auszugehen, dass der Kfz-Verkehr im nördlichen Arm des Knotens Nahziele wie die umliegenden Wohn- und Einzelhandelsbereiche aufsucht. Zur Reduzierung müssten die damit verbundenen Erschließungseinrichtungen wie z.B. die Zufahrten der Stellplatzanlagen deutlich verlagert werden. Das ist kurz- und mittelfristig nicht plan- und umsetzbar.

 

Um die benötigten Fördermittel aus dem Kommunal-Investitions-Förderungsgesetz des Bundes (KInvFG) im Rahmen des Bündnisses für den Radverkehr vollständig nutzen zu können, müssten beide Maßnahmen in 2020 umgesetzt werden. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass durch den zurückliegenden erhöhten Abstimmungsbedarf mit der Verkehrsdirektion zur besonderen Kreisverkehrslösung die erforderlichen Fristen bis zur Vergabe der Bauleistung  für die Gesamtmaßnahme nicht mehr zu halten sind. Ein Teilabschnitt könnte umgesetzt werden, wenn die Freigabe der Knotenlösung mit der LSA durch die BIS umgehend erfolgt. Ansonsten sind Rückforderungen der bereits für die Planung geflossenen Fördermittel des Bundes zu befürchten und daher dringend zu vermeiden.

 

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte empfiehlt, den Knoten Reclamstraße/ Möllner Landstraße als lichtsignalgesteuerten Kreuzungsbereich weiterzuverfolgen und von einer weitergehenden Verkehrsuntersuchung abzusehen, um die Durchführbarkeit der Gesamtmaßnahme nicht zu gefährden.