21-3889

Kreisel Horner Weg/Rhiemsweg

Mitteilung öffentlich

Sachverhalt

 

In der Sitzung des Regionalausschusses Horn/Hamm/Borgfelde/Rothenburgsort am 14.11.2017 hat ein Ausschussmitglied über fehlende Zebrastreifen am neuen Kreisel Horner Weg/Rhiemsweg berichtet.

 

Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes teilt hierzu mit:

 

Nach dem Umbau sind im Bereich des Kreisels Horner Weg/Rhiemsweg keine Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) vorgesehen.

 

Die Fußgängerüberwege (FGÜ) werden normalerweise nur im übergeordneten Straßennetz T50 angeordnet.

 

Fußgängerüberwege in Tempo 30 Zonen sind entbehrlich, da eine Zone 30 eng aufgebaut sein muss (geregelt in StVO bzw. VwV-StVO, es müssen enge Verkehrsverhältnisse vorhanden sein, keine Radverkehrsanlagen, geregeltes Kfz-Parken, keine Fahrbahnmarkierungen, Rechts-vor-Links-Regelung etc.). Das alles zusammen ergibt für den Autofahrer den Eindruck, dass überall Fußgänger queren könnten und von daher erhöhte Aufmerksamkeit zwingend notwendig ist.

Wenn nun doch ein Fußgängerüberweg angeordnet wird, kann der Autofahrer (und Radfahrer) davon ausgehen, dass nur an diesen Stellen mit querenden Fußgängern zu rechnen ist und die Fahrt in anderen Abschnitten der Straße beschleunigt fortgesetzt werden kann.

 

Weiterhin ist das Anordnen von Fußgängerüberwegen an gewisse Verkehrsmengen gebunden, geregelt in den Richtlinien zur Anordnung von FGÜ`s 2001.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.