22-2723

Kostenlose Vergabe von Stellflächen an Testzentrum-Betreiber (Anfrage der AfD-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragestellerinnen und Fragesteller: Marc-M. Kunstmann, Nicole Jordan, Norbert Jordan

 

Bei seiner Sitzung am 23.02.2022 hat der Ausschuss für Wirtschaft, Wochenmärkte und Tourismus einen Bericht der aktuellen Lage auf den Wochenmärkten, vorgetragen durch Herrn Kerl, erhalten.

Im Zuge dieser Informationsweitergabe wurde erwähnt, die Corona-Testzenten-Betreiber müssen für die Nutzung der Stellfläche auf den Märkten keine Gebühr entrichten.

Herr Kunstmann hat nochmal explizit nachgefragt und sich bestätigen lassen, dass keine Gebühren erhoben werden. Dies sei so in den Bezirksämtern vereinbart.

Da die privaten Betreiber von Testzentren durchaus gewinnorientiert arbeiten, verstehen wir nicht, wieso hier keine Gebühren fällig werden.

 

Vor diesem Hintergrund möchten wir gerne wissen:

 

  1. Wer hat die Anweisung erteilt, Testzentrenbetreiber von der Gebühr zu befreien?
  2. Auf welcher Rechtsgrundlage ist diese Entscheidung gefallen?
  3. Wie ist die tatsächliche Regelung in den anderen Bezirksämtern?

 

 

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