Kostenevaluation der Wochenmärkte Beantwortung von Nachfragen
Erläuterung unklarer Inhalte in der Evaluation der Wochenmärkte
Aus der Ausschuss-Sitzung vom 24.11.2021 wurden noch Erläuterungen über die Zusammensetzung einiger Einnahme- und Ausgabe-Daten ersucht.
Auf der Kostenseite waren dies:
- weitere Kosten: darin werden „Kosten für den Geschäftsbedarf“ und „sonstige weitere Kosten“ zusammengefasst.
Unter „Kosten für den Geschäftsbedarf“ fallen z.B. (Dienst-)Kleidung, Einzelwertberichtigungen und periodenfremde Aufwendungen. Periodenfremde Aufwendungen werden dann als solche automatisch verbucht, wenn eine Rechnung in einem anderen Monat als der der Rechnungstellung gebucht wird.
- Bewirtschaftungskosten: darunter fallen Stromkosten, Reinigungskosten, Reinigungsmaterial, Winterdienst und ggf. Wasserverbrauch. Diese Kosten lassen sich nicht weiter aus dem Buchungssystem einzeln aufteilen. Hierzu müssten alle Rechnungen für die jeweiligen Märkte händisch ausgezählt werden, was aus verwaltungsökonomischer Sicht nicht leistbar ist.
Auf der Einnahmeseite war das:
- Sonstiges: darunter fallen „periodenfremde Einnahmen“. Diese sind in 2020 zum ersten Mal aufgetreten. Der Grund war, dass Tagesbewerber nicht bar zahlen durften aufgrund der Pandemie-Kontaktbeschränkungen. Hier mussten die Tagesbewerber jeweils eine Überweisung tätigen. Sofern die Überweisung in einem der Folgemonate eingegangen war, wurde diese Einnahme unter „Sonstiges“ gebucht.
Es ist festzuhalten, dass die Buchungen nicht durch die Marktaufsicht in die angegebenen Untergruppen gebucht werden; diese Buchungen erfolgen größtenteils durch das Buchungssystem und sind durch die Marktaufsicht nicht beeinflussbar. Es handelt sich um von der Finanzbehörde vorgegebene Kategorien. Eine Ausgabe- oder Einnahmesteuerung ist nicht möglich.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.