21-3754.1

Kontrollen durch den Landesbetrieb Verkehr (LBV) / Beiratsempfehlung 03/2017 / Reiherstiegviertel

Mitteilung öffentlich

Sachverhalt

Der Ausschuss für Wohnen und Stadtteilentwicklung hat in seiner Sitzung am 07.12.2017 der nachfolgend aufgeführten Vorlage einstimmig zugestimmt.

Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 21.12.2017 bestätigt.

 

 

Der Quartiersbeirat Reiherstiegviertel hat in seiner 5. Sitzung am 21. September 2017 folgende Empfehlung beschlossen:

Speziell im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich Veringstraße (Tempo-25-Bereich) findet sehr häufig ein unzulässiges Parken in der 2. Reihe statt. Dies behindert den fließenden Verkehr massiv und stellt darüber hinaus ein Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer dar. Ebenso ist im gesamten Reiherstiegviertel zu beobachten, dass oftmals Flächen zum Parken genutzt werden, auf denen dieses untersagt ist. Hier ist insbesondere das Lkw-Parken in der Straße Am Veringhof im Fokus.

Der Quartiersbeirat Reiherstiegviertel spricht sich daher dafür aus, den Landesbetrieb Verkehr (LBV) zu bitten, im Bereich des Reiherstiegviertels verstärkte Kontrollen zu unterschiedlichen Tageszeiten (auch am Abend) durchzuführen, damit zukünftig das Parken auf dafür nicht vorgesehenen Flächen unterbleibt.

 

Votum gesamt:

20 Ja-Stimmen          

0 Nein-Stimmen     

3 Enthaltungen

Votum Beirat:

10 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Davon politische Vertreter:

(CDU, SPD, DIE LINKE)

3 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

 

0 Enthaltungen

 

Votum Gäste:

10 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

3 Enthaltungen

 

 

Stellungnahme des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (SL):

Dem Fachamt Management des öffentlichen Raumes und dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung ist das unzulässige Parken in 2. Reihe in der Veringstraße durch eigene Begehungen bekannt. Gleiches gilt für die Situation in der Straße Am Veringhof, in der regelmäßig in unzulässiger Weise LKW abgestellt werden. Eine Parkraumüberwachung durch den Landesbetrieb Verkehr (LBV) wird daher befürwortet.

 

Die Bezirksversammlung wird um Bekräftigung und Weiterleitung an den LBV gebeten.

 

Um Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

 

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 01.03.2018 wie folgt Stellung:

 

„Das Parkraum-Management des Landesbetriebs Verkehr wurde seit Mai 2014 aufgebaut und stark ausgebaut. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit der Polizei. Eine Ausweitung über die bereits bestehenden Kontrollgebiete – und damit in dem geforderten Bereich – ist derzeit nicht leistbar. Eine Überprüfung und Weiterentwicklung der Kontrollgebiete gehören jedoch zu den ständigen Aufgaben des Landesbetriebs Verkehr.

 

Die Polizei teilt die geschilderte Situationsbeschreibung und wird dies gezielt bei der Kräfteeinsatzplanung des Polizeikommissariats 44 berücksichtigen. Die Beseitigung von Störungen des Fließverkehrs, insbesondere Zweite-Reihe-Parker, stellt einen besonderen Schwerpunkt im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs dar. Zur Erhöhung der Kontrollintensität wird die Landesbereitschaftspolizei (LB 9) die Bereiche im Reiherstiegviertel in ihre Maßnahmenplanung aufnehmen.“

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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