22-2622.2

Kirchdorfer Dorfplatz als Spielstraße einrichten

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 28.06.2022 Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel Ö 7.1

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 25.01.2022 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-2622 einstimmig zugestimmt. Die Bezirksversammlung hat den Beschluss am 24.03.2022 einstimmig bestätigt.

 

 

Der Kirchdorfer Dorfplatz (zwischen Kirchdorfer Straße 171 und 175) ist ein Kreuzungspunkt innerhalb des Stadtteils. Daher nutzen viele Fußgänger, Radfahrer und auch Autofahrer diesen Bereich. Mit der zunehmenden E-Mobilität bei Fahrrädern und Kleinrollern kommt es in diesem Bereich oft zu unübersichtlichen Situationen. Rad- und Rollerfahrer fahren oft zu schnell über den Platz und durch die Unübersichtlichkeit des Platzes werden Fußgänger, die z.B. vom Kirchplatz kommen, übersehen.

 

Die Ausweitung der Spielstraße (bisher gültig ab Haus Nr. 171) würde hier zu mehr Sicherheit für alle Beteiligten führen.

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich dafür einzusetzen,

 

  • dass die Spielstraße wie oben beschrieben ausgeweitet wird.

 

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel ist über die Ausführung zu informieren.

 

 


Die Behörde für Inneres und Sport, Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und das Bezirksamt Hamburg-Mitte nehmen wie folgt Stellung:

 

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte möchte eine Ausweitung der bestehenden Spielstraße (bisher gültig ab Haus Nr. Kirchdorfer Dorfplatz 171). Dabei geht es um einen verkehrsberuhigten Bereich im Bereich der Kirchdorfer Straße/Brackstraße, also im Kurvenbereich der Straße, siehe hierzu auch die nachfolgenden Abbildungen:

 

© Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)

© Cyclomedia

 

Die Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 44 nimmt wie folgt Stellung:

Der verkehrsberuhigte Bereich der Kirchdorfer Straße endet in Höhe der Hausnummer 171 und kann straßenbautechnisch nur aus Richtung Norden durch den motorisierten Individualverkehr (MIV) erreicht werden, weil dieser Bereich südlich als Sackgasse in den Übergang der Brackstraße in die Kirchdorfer Straße endet.

Bei einer südlichen Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs bis zur Kirchdorfer Straße 175 wäre auch der Bereich des Übergangs von der Brackstraße in die Kirchdorfer Straße davon umfasst. Hier fahren planmassig die HVV-Busse der Linie 152 entlang, die dann durch einen verkehrsberuhigten Bereich fahren würden. Dies ist nicht zulässig.

Möglich wäre eine südliche Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs bis zur Kirchdorfer Straße 170. Dieser Bereich hat bereits die gleiche rote Pflasterung wie der verkehrsberuhigte Bereich, der sich auch optisch deutlich vom Gehwegbereich des Übergangs der Brackstraße in die Kirchdorfer Straße abhebt.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und das Bezirksamt teilen die Stellungnahme des Polizeikommissariats.

 

Das Bezirksamt könnte die Beschilderung vor den Häusern 169/170 anpassen, d.h. das Schild „Verkehrsberuhigter Bereich“ wird entfernt und stattdessen wird ein Schild „Spielstraße“ aufgestellt, so dass es auch für den restlichen Bereich des Kirchplatzes gilt. Mit einer Umsetzung kann nach einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung durch das Polizeikommissariat im Laufe des Sommers 2022 gerechnet werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

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