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Kinderschutz in sozialen Netzwerken fängt auf dem Spielplatz an - QR-Codes auf Spielplätzen (Anfrage der CDU-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: rn Frommann

Vor fast vier Jahren hat die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte die Drucksache 22-3058 am 22.06.2022 einstimmig beschlossen. Nach immerhin nur zwei Jahren gab es dann am 18.06.2024 eine Mitteilung der Verwaltung, dass vorgeschlagen wird, die QR-Codes auf folgenden intensiv genutzten Spielplätzen anzubringen:

Billstedt: Kinderspielplatz Horner Landstraße

Hamm: Kinderspielplatz Caspar-Voght-Straße

Wilhelmsburg: Geheimnisvolle Insel im Inselpark

City: Bullerberge in Planten un Blomen

Die Sticker sollten auf den Spielgeräten in der Größe Din A 4 aufgeklebt werden, so dass sie schnell ins Auge fallen. Der QR-Code soll auf eine Hamburg.de-Website des Bezirksamtes weiterleiten, auf der Informationen zu Kinderrechten in Bezug auf Privatsphäre und Privatleben hinterlegt sind.

Das Bezirksamt sagte zu, dass eine Auswertung der Anzahl der QR-Code-Aufrufe pro Spielplatz erfolgen würde. Hierüber wolle man im vierten Quartal 2024 berichten. Am 25.01.2025 berichtete die Verwaltung dann, dass nach Begehung der ausgewählten Spielplätze die Pläne angepasst werden mussten. Aufgrund der meist sehr schmalen Pfeiler der Spielgeräte sollten die Orte der Sticker überdacht werden, was insgesamt zu Kosten von ca. 300 führen würde.

Seither erhielt die Bezirksversammlung keine weiteren Informationen über dieses Kinderschutzprojekt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

  1. Sind die Sticker inzwischen beschafft und angebracht worden? Wenn ja, wann und wie viele pro Spielplatz? Wenn nein, warum nicht?
  2. Gibt es nach nunmehr fast vier Jahren Laufzeit des Projektes erste Erkenntnisse über die Anzahl der Scannungen? Wenn ja, wie sehen diese aus? Wenn nein, woran scheitert dies nunmehr?
  3. Wann gedenkt die Verwaltung die Bezirksversammlung über die Ergebnisse der Pilotphase zu unterrichten?
  4. Wie erklärt die Verwaltung die lange Dauer vom Beschluss des Ursprungsantrages bis zur Umsetzung bzw. der Bekanntgabe der ersten Ergebnisse des Versuchs?
  5. Sofern Ergebnisse vorliegen, wertet die Verwaltung diese positiv und wird sie weitere Spielplätze mit den Stickern versorgen? Wenn ja, wann geschieht dies und welche Spielplätze werden es sein?
  6. Sofern Ergebnisse vorliegen, die von der Verwaltung negativ bewertet werden, was passiert mit den angebrachten Stickern?
  7. Aus welchem Topf werden die Mittel für die Erstellung der Sticker genommen, wenn weitere Spielplätze versorgt werden sollen?
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.