21-3760.2

Keine Gebühren bei Anträgen für Verkehrsberuhigung!

Mitteilung öffentlich

Sachverhalt

Der Ausschuss für Verkehr und Umwelt hat in seiner Sitzung am 29.11.2017 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion sowie der Fraktion DIE LINKE Drs. Nr. 21-3760 einstimmig zugestimmt.

Die Bezirksversammlung hat den Beschluss in ihrer Sitzung am 21.12.2017 einstimmig bestätigt.

 

 

Rund 340 Bürger_innen haben seit November 2016 bei der Stadt Hamburg einen Antrag auf verkehrsbe-schränkende Maßnahmen (Tempo 30) gegen Lärm und Abgase nach § 45 StVO in ihrer Straße gestellt.

 

Die Stadt reagierte erst Mitte August 2017 und kündigte für die Prüfung der Anträge Gebühren an.

 

Ihnen wurde von der zuständigen Verkehrsdirektion nach einer Wartezeit von weit über drei Monaten (in dieser Zeit muss normalerweise der Bescheid erfolgen) mitgeteilt, dass der Antrag nicht bearbeitet worden sei und wenn sie eine Bearbeitung wünschten, würde dies bis zu 360 Euro kosten.

 

Gerade viele sozial benachteiligte Haushalte liegen an den durch Luft- und Lärmbelastung besonders gesundheitsgefährdeten größeren Straßen. Besonders für sie stellt diese hohe „Gebühr“ eine Ausgrenzung von der Möglichkeit dar, sich für ihr Grundrecht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit und das selbige Grundrecht ihrer Familien einzusetzen.

 

In anderen Städten, z. B. Berlin, wurden entsprechende Anträge gebührenfrei bearbeitet.

 

In Hamburg-Mitte wurden für ca. zehn Straßen Anträge gestellt, u. a.r die Simon-von-Utrecht-Straße, die Hammerbrookstraße und die Kaiser-Wilhelm-Straße.

 

Der Ausschuss für Verkehr und Umweltge beschließen:

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei der zuständigen Behörde dafür einzusetzen, ihren Ermessensspielraum so zu nutzen, dass sämtliche Anträge von Bürgerinnen und Bürgern auf verkehrsberuhigende Maßnahmen nach § 45 StVo gebührenfrei bearbeitet werden.

 


Die Behörde r Inneres und Sport nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 05.03.2018 wie folgt Stellung:

 

Lärmminderung und Luftreinhaltung im Verkehr sind wesentliche Ziele des Senats. Dies bringt auch der Koalitionsvertrag zum Ausdruck.

Der Senat hat daher eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Hamburg im Sommer beschlossen. Damit der NO2-Jahresmittelgrenzwert in Hamburg schnellstmöglich eingehalten wird, werden entsprechende Maßnahmen nunmehr initiiert. Um eine Minderung der Lärmbelastung in Hamburg zu erreichen, wird der Senat zudem den bestehenden Lärmaktionsplan weiter umsetzen. Insofern kommt der Senat seinen Verpflichtungen nach.

Unabhängig hiervon besteht für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, durch die Stellung eines Antrages eine konkrete und bevorzugte Prüfung auf Lärmschutzmaßnahmen in ihrem individuellen Bereich vornehmen zu lassen, auch wenn der Lärmaktionsplan hier aufgrund vorliegender Daten keine Priorität begründet.

Das Gebührenrecht begründet grundsätzlich die den Behörden entstehenden Aufwände, jedoch nicht die Wohnorte und eine damit möglicherweise verbundene soziale Benachteiligung.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.