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Keine Ausnahmegenehmigung für die Rodung des "Elbwalds" (Antrag der Fraktion DIE LINKE)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 19.02.2026 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 9.10

Sachverhalt

Im Bundesnaturschutzgesetz ist festgelegt, dass Bäume und andere Gehölze innerhalb der Vogelschutzzeit vom 1. März bis zum 30. September (Rodungssaison) generell nicht beschnitten oder gefällt werden dürfen. Daneben sind Bäume einer bestimmten Größe in Hamburg besonders durch die Hamburgischen Baumschutzverordnung (BaumschutzVO) geschützt. Auch wenn die Rodungssaison gilt, darf ein Baum oft nicht ohne Genehmigung gefällt werden, wenn er einen bestimmten Stammumfang erreicht hat.

Die Hamburg Port Authority (HPA) hat nun beim Bezirksamt nach § 6 BaumschutzVO („Ausnahmen im Einzelfall“) eine entsprechende Ausnahmegenehmigung beantragt, um am Bubendeyufer in Waltershof rund 70 Bäume sowie eine Reihe Trauerweiden im sogenannten “Elbwald“ zu fällen.

Es ist allerdings zweifelhaft, ob im vorliegenden Fall ein Ausnahmetatbestand gemäß § 6 BaumschutzVO vorliegt. Denn das Bauvorhaben (Hafenwesterweiterung), für das die Bäume gefällt werden sollen, könnte aufgrund ausstehender Genehmigungen durch die europäische Ebene frühestens Ende 2027 begonnen werden. Es dürfte daher insbesondere keine „unzumutbare Nutzungsbeschränkung“ nach§ 6 BaumschutzVO vorliegen. Auch die übrigen Ausnahmetatbestände der Regelung dürften nicht einschlägig sein.

Eine Fällung zum aktuellen Zeitpunkt wäre insbesondere auch deswegen unverantwortlich, weil in den Bäumen streng geschützte Tierarten wie Mäusebussarde und Fledermäuse heimisch sind.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz aufgefordert, der HPA eine entsprechende Genehmigung zu Fällung von Bäumen am Bubendeyufer bis zum Beginn der Rodungssaison am 30. September 2026 nicht zu erteilen oder eine bereits erteilte Genehmigung zu widerrufen.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Waltershof

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