Internetzugang in Flüchtlingsunterkünften (II)
Im Regionalausschuss wurde der Antrag der Fraktion Die LINKE zur Drs. 21-3790 im Dezember 2017 abgelehnt. Zur Begründung teilte die Sprecherin der SPD-Fraktion mit, dass die Forderung der Partei DIE LINKE unnötig sei, weil fast durchgehend in den Flüchtlingsunterkünften der Internetzugang für Bewohner-_innen gegeben sei. Das bedeutet im Klartext, dass die LINKE unsinnige Forderungen mit falschen Behauptungen begründete.
In der Debatte verwies die LINKE auf eine Anfrage an den Senat zum Thema, eingereicht unter der Drs. 21/11270 mit Datum 15.12.2017. Die Beantwortung durch den Senat liegt auch der SPD-Fraktion in der Bürgerschaft vor. Die Beantwortung der Frage 7 liest sich wie folgt:
In nahezu allen Unterkünften liegt lediglich eine Netzanbindung vor, damit die Versorgung des Verwaltungsbereiches der Unterkünfte gewährleistet wird. Diese Netzanbindung kann unter anderem aufgrund des Datenvolumens nicht für die Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner mit WLAN mitgenutzt werden. f & w hat 2017 Pilotierungen für vier Einrichtungen vorgenommen, um Eckwerte für den Standard einer Ausstattung als Grundlage für die Leistungsbeschreibung einer EU-weiten Ausschreibung zu ermitteln.
Somit bestätigt der Senat die Aussagen der Partei DIE LINKE und widerlegt die Argumente von rot/grün.
Deshalb möge der RA Wilhelmsburg/Veddel beschliessen: