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Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) Billstedt-Zentrum

Mitteilung öffentlich

Sachverhalt

 

Mit Verordnung des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg vom 09.05.2017 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt vom 19.05.2017) ist ‚Billstedt-Zentrum‘ als Sanierungsgebiet nach § 142 Abs. 4 BauGB (vereinfachtes Verfahren) festgelegt und zugleich im Programmsegment ‚Aktive Stadt- und Ortsteilzentren‘ der Städtebauförderung angemeldet worden. Zuständig und verantwortlich für Koordinierung, Durchführung und Steuerung des Sanierungsverfahrens ist das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (SL) im Bezirksamt Hamburg-Mitte.

 

Grundlage der förmlichen Festlegung sind die vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach § 141 BauGB des Fachamtes SL vom 21.02.2017, die städtebauliche Missstände und Funktionsverluste im Fördergebiet belegen. Die umfassende Problem- und Potenzialanalyse des Fachamtes SL ist zugleich Grundlage der Erarbeitung des IEK, mit dem die folgenden Leitziele der Quartiersentwicklung (Sanierungsziele) verfolgt werden:

       Entwicklung des Billstedter Zentrums zu einem belebten Mittelpunkt mit hoher Versorgungsfunktion für seinen regionalen Einzugsbereich.

       Qualifizierung als Wohnstandort durch gezielte Modernisierung des Wohnungsbestandes und den Ausbau eines differenzierten Wohnungsangebots durch einen zeitgemäßen und bedarfsgerechten Wohnungsneubau.

       Steigerung der Aufenthaltsqualität im Zentrum durch attraktive öffentliche Räume.

 

Zur Operationalisierung der Sanierungsziele hat das Fachamt SL im Jahr 2017 mit breiter Beteiligung das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) Billstedt-Zentrum erarbeitet, das einen handlungsfeldbezogenen strategischen Teil voranstellt und folgend konkrete Planungs- und Projektvorschläge benennt und beschreibt. Das IEK stellt damit den Handlungsrahmen zur strukturellen Entwicklung und städtebaulichen Gestaltung des Billstedter Zentrums für die Zeit bis zunächst 2024 auf.

 

Der Ausschuss für Wohnen und Stadtentwicklung hat am 11.07.2017 in gemeinsamer Sitzung mit dem Regionalausschuss Billstedt/Mümmelmannsberg den IEK-Entwurf mit Städtebaulichem Rahmenplan und Maßnahmenplan einstimmig bei Enthaltung der PIRATEN (Gruppe) beschlossen. Bürgerinnen und Bürger, Eigentümer, lokale Akteure und weitere Interessierte waren von Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen an über einzelne zielgruppenorientierte Veranstaltungen und im Rahmen bestehender Beteiligungsgremien in die Erarbeitung des IEK eingebunden. In einer öffentlichen Veranstaltung am 19.07.2017 wurde der IEK-Entwurf zusammenfassend vorgestellt, fachlich erläutert und gemeinsam erörtert. Die TÖB-Beteiligung nach § 139 BauGB erfolgte im Oktober/November 2017. Der Leitungsausschuss Programmsteuerung RISE (LAP) hat am 18.12.2017 das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) Billstedt-Zentrum einschließlich Zeit-Maßnahme-Kosten-Plan (ZMKP) – Teil 1 (verbindlicher Teil) beschlossen und den ZMKP – Teil 2 (unverbindlicher Teil) zur Kenntnis genommen.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Anlagen

  1. IEK Billstedt-Zentrum (Stand: November 2017) – Teil 1 (Text, ZMKP, Projektbögen)
  2. IEK Billstedt-Zentrum – Teil 2 (Bestandspläne, Maßnahmenplan, Städtebaulicher Rahmenplan 2020+ und 2030)

 

 

Anhänge