HVV Zahlgrenze der Buslinie 13 vom S-Wilhelmsburg nach Kirchdorf-Süd verlegen
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 12.06.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion Drs. Nr. 21-4291 einstimmig zugestimmt.
Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 21.06.2018 bestätigt.
Im Tarifsystem des HVV gibt es für Einzelkarten im inneren Bereich Hamburg AB drei unterschiedliche Preise: Kurzstrecke (1,60 €), Nahbereich (2,20 €) und normaler Fahrpreis (3,30 €). Mit der Kurzstreckenkarte kann eine, mit der Nahbereichskarte können zwei Teilstrecken/Teilbereiche befahren werden. Die Teilstrecken bzw. Teilbereiche werden durch Zahlgrenzen abgegrenzt. Die Lage der Zahlgrenzen wird durch „ZG“ bzw. „ZGD“ (mehrere Haltestellen sind einer Zahlgrenze zugeordnet und daher tariflich gleichgestellt) dargestellt. Die Zahlgrenzen stellen also keine Zonen, sondern Punkte dar, die meist auf Haltestellen liegen. Umsteigen hat automatisch das Ende der Zahlgrenze zur Folge.
Die Lage der Zahlgrenzen ist ein „gut gehütetes Geheimnis“ des HVV. Als Printausgabe sind sie nur in den käuflich zu erwerbenden Streckenfahrplänen vermerkt. Online sind sie auf der Webseite des HVV unter den Tarifbemessungsgrundlagen versteckt. Hier können die Zahlgrenzen der jeweiligen Linie aufgerufen werden unter folgendem Link:
http://www.hvv.de/fahrkarten/gemeinschaftstarif/tarifbemessungsgrundlagen/index.php
Die Buslinie 13 (zwischen S-Veddel und Kirchdorf-Süd) ist die Hauptschlagader des öffentlichen Nahverkehrs auf den Elbinseln. Auf der Buslinie 13 gibt es zwei Zahlgrenzen. Die eine befindet sich am S-Bahnhof Wilhelmsburg und die andere am S-Bahnhof Veddel. Fahrgäste, die an der Endhaltestelle S-Veddel einsteigen können mit einer Kurzstreckenkarte zum Preis von 1,60 € bis zum S-Bahnhof Wilhelmsburg fahren. Das sind 13 Stationen mit dem Bus. Wer zwischen S-Veddel und S-Wilhelmsburg wohnt, erreicht mit einer Kurzstreckenkarte also alle wichtigen Angebote des täglichen Lebens auf der Elbinsel Wilhelmsburg, wie z.B. Krankenhaus, Facharztpraxen, Ärztehaus, Kundenzentrum, Bürgerhaus, Jobcenter, Luna Center, Inselpark, beide zentralen Wochenmärkte, Senioreneinrichtungen, Schwimmhalle, die meisten Sportplätze und -vereine, Kultur- und Gastronomieangebote etc.
Der zweite Kurzstreckenbereich der Linie 13 ist wesentlich kleiner. Zwischen der Endhaltestelle Kirchdorf-Süd und dem S-Bahnhof Wilhelmsburg liegen nur 5 Stationen. Wer östlich vom S-Bahnhof Wilhelmsburg wohnt, kommt mit einer Kurzstreckenkarte nur bis zum Luna Center und dem Wochenmarkt auf dem Berta-Kröger-Platz. Um alle anderen oben erwähnten zentralen Angebote in Wilhelmsburg zu erreichen, muss er knapp ein Drittel mehr ausgeben für die Busfahrkarte als sein Nachbar, der westlich vom S-Bahnhof Wilhelmsburg wohnt. Immer wieder kommen Busfahrer in Erklärungsnot, wenn Fahrgäste nicht verstehen, warum sie für die 2 Stationen von der Nelson-Mandela-Schule bis zur Schwimmhalle am Inselpark keine Kurzstreckenkarte, sondern eine Nahbereichskarte kaufen müssen. Kurios: Sie könnten knapp ein Drittel des Fahrpreises sparen, wenn sie eine Station vorher am S-Wilhelmsburg aussteigen und 300 m zu Fuß über die Muharrem-Acar-Brücke gehen, wenn sie es denn wüssten.
Es gibt eine einfache Lösung, um die Benachteiligung der Wilhelmsburgerinnen und Wilhelmsburger östlich der Bahngleise zu stoppen: Die Zahlgrenze der Buslinie 13 wird vom S-Bahnhof Wilhelmsburg nach Kirchdorf-Süd verlegt.
In Harburg gab es eine ähnliche Situation. Die Bezirksversammlung Harburg setzte sich erfolgreich für eine Verlegung der Zahlgrenze des Busses Nr. 141 von der Haltestelle Radickestraße zur Haltestelle An der Eiche ein. Seit 2014 befindet sich Rönneburg nun in derselben Zahlzone wie Harburg. Die Einzelkarte in die Stadt vergünstigt sich für die Rönneburger damit um 60 Cent von 2,20 auf 1,60 Euro.
Der Regionalausschuss möge daher beschließen:
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten sich dafür einsetzen, dass die HVV Zahlgrenze der Buslinie 13 vom S-Bahnhof Wilhelmsburg nach Kirchdorf-Süd verlegt wird.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Beschluss auf der Grundlage einer Stellungnahme der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) mit Schreiben vom 23.08.2018 wie folgt Stellung:
„Zur Preisbemessung der Kurzstreckenkarte und auch der Nahbereichskarte sind alle Linien innerhalb des Bereichs Hamburg AB mittels Zahlgrenzen in Teilstrecken mit einer Länge von durchschnittlich 2,5 km unterteilt. Die Kurzstreckenkarte gilt zum Befahren einer Teilstrecke, die Nahbereichskarte zum Befahren von zwei Teilstrecken. Nach Möglichkeit sind diese Zahlgrenzen als feste Punkte unter Berücksichtigung der Verkehrsströme so gelegt worden, dass die meisten Fahrgäste mit Einzelkarten diese Entfernung im Kurzstreckenbereich und auch die bis zu 5 km im Nahbereich bis zur zweiten Zahlgrenze optimal ausnutzen können. Deshalb liegen sie meist auf wichtigen Umsteigepunkten wie z.B. Hauptbahnhof und Wilhelmsburg und auf Haltestellen mit hohem Verkehrsaufkommen. Dieses Zahlgrenzsystem hat sich seit nunmehr über 50 Jahren im HVV in der Praxis bewährt.
In Anpassung an die S-Bahn-Linien S3 und S31 sowie die Buslinie 154 hat die Linie 13 eine Zahlgrenze in S Veddel und eine zweite Zahlgrenze in S Wilhelmsburg. Dazwischen beträgt die Streckenlänge ca. 5,7 km und liegt damit deutlich über dem Durchschnittswert für eine Kurzstrecke und sogar über dem für den Nahbereich. Ab der Haltestelle Kirchdorf (Süd) gemessen wird der genannte Durchschnittswert von 2,5 km an der Haltestelle Inselpark erreicht. Somit liegt die tarifliche Einstufung der Linie 13 im Rahmen der im Hamburger HVV-Netz geltenden Grundsätze.
Eine Verschiebung der Zahlgrenze nach Kirchdorf (Süd) käme faktisch einer Zahlgrenzaufhebung auf der Linie 13 gleich, die dann auch für die parallel verkehrende Linie 152 gelten müsste und dort zu Verteuerungen für Fahrten zwischen Wilhelmsburg und Harburg führen würde. Dagegen würde die Wilhelmsburger Bevölkerung im Einzugsbereich der Linie 154 nördlich der Neuenfelder Straße und südlich der Mengestraße nicht von den Verbilligungen für Kirchdorf profitieren.
Das Zahlgrenzsystem ist auf die tarifliche Gleichstellung verschiedener üblicher Fahrwege und Entfernungen austariert.
Eine Verschiebung der Zahlgrenze S Wilhelmsburg nach Kirchdorf (Süd) wird daher nicht befürwortet.“
Um Kenntnisnahme wird gebeten.