22-4421.2

HVV-Busbahnhof, Lichtzeichenanlage bei der Ausfahrt zur Reclamstraße (Höhe zwischen Fritzschweg und Öjendorfer Weg) (ergänzte Fassung)

Mitteilung öffentlich

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16.04.2024
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat in ihrer Sitzung am 22.02.2024 die nachstehende Vorlage, Drs. 22-4421.1,  einstimmig beschlossen.

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Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 20.02.2024 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-4421 einstimmig zugestimmt.

 

 

Am Busbahnhof Billstedt gibt es an der o.g. Ausfahrt keine Lichtzeichenanlage für abfahrende Busse. Lediglich auf der Reclamstraße selbst existiert eine Lichtzeichenanlage, die jedoch für die Fahrerinnen und Fahrer ausfahrender Busse nicht einsehbar ist. Die Fahrerinnen und Fahrer ausfahrender Busse können also nicht erkennen, wie sich der KFZ-Verkehr verhalten wird. Dieser Umstand hat schon häufiger zu gefährlichen Situationen geführt.

 

Ohne Installation einer zusätzlichen Lichtzeichenanlage für ausfahrende Busse oder einer anderen Maßnahme ist absehbar, dass es auch künftig zu gefährlichen Situationen oder gar zu Unfällen kommen wird.

 

Auf anderen Busbahnhöfen (z.B. ZOB Hamburg, Wandsbek Markt) werden die Abfahrten der Busse bereits durch Lichtzeichenanlagen geregelt.

 

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Billstedt beschließen:           

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, mit den zuständigen Stellen, hier der HVV und die Polizei, Kontakt aufzunehmen, um prüfen zu lassen, ob an der o.g. Örtlichkeit zeitnah eine Lichtzeichenanlage für ausfahrende Busse sinnvoll installiert oder eine andere Lösung gefunden werden kann.

 

  1. Der Regionalausschuss wird über das Prüfungsergebnis unterrichtet.

 

 

 

 

 

Die Verkehrsdirektion (VD) 52 hat mit Schreiben vom 28.02.2024 folgende Stellungnahme

abgegeben:

 

Die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde beschränkt sich auf die Prüfung der Verkehrssicherheit und der Regelkonformität vorgelegter Planungen zwecks straßenverkehrsbehördlicher

Anordnung.

Die Planung und Gestaltung des Straßenraumes inklusive der geforderten Signalisierung und

eine Beurteilung im Sinne der Anfrage liegt in der Zuständigkeit des Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) unter Beteiligung der Verkehrsbetriebe.

Nach einer Unfallanalyse mittels der Elektronischen Unfalltypensteckkarte (EUSKa) war im Dreijahreszeitraum kein Verkehrsunfall zwischen einem Linienbus und dem Individualverkehr zu verzeichnen.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat hierzu mit Schreiben vom 21.03.2024

folgende Stellungnahme abgegeben

 

An der Lichtsignalanlage (LSA) 2243 Reclamstraße/Fritzschweg lag bis zum Ende 2017 eine Signalisierung der Busausfahrt vor. Vier Jahre zuvor war in einem Verkehrsversuch die Abdeckung der Nebenrichtung (Ausfahrt Bahnhof) angeordnet worden mit der Begründung, dass der Fußverkehr aufgrund der Wartezeiten zu Rotlichtverstößen neige, die jedoch zu keiner Gefahrensituation führten. Dieser Verkehrsversuch wurde nach Auswertung der Unfallsituation positiv abgeschlossen und die LSA folglich umgebaut.

 

An der Nachbar-LSA lag bis 2021 ebenfalls eine Signalisierung der Busausfahrt vor. Auch hier wurden seit 2013 die Signale für den Bus- und kreuzenden Fußverkehr in einem Verkehrsversuch abgedeckt. Dieser Verkehrsversuch wurde ebenso positiv abgeschlossen und die LSA danach in den jetzigen Zustand umgebaut.

 

Auch zum heutigen Zeitpunkt liegen der Verkehrsdirektion keine Kenntnisse über Unfälle in den letzten drei Jahren zwischen Linienbus und Fuß- bzw. Individualverkehr vor. Dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) liegt ebenfalls keine aktuelle Beschwerde vor. Der LSBG sieht damit keinen akuten Handlungsbedarf, diese Kreuzung erneut vollsignalisiert zu betreiben.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten