Hundeauslaufzonen: Nutzungskonflikte im öffentlichen Grün entschärfen! (Antrag der GRÜNE-Fraktion)
In Hamburg-Mitte leben mehr als 10.000 Hunde. Um eine artgerechte innerstädtische Haltung zu ermöglichen, wurden in der Vergangenheit immer mehr Hundeauslaufzonen (§ 8 Abs. 3 HundeG) und von der Leinenpflicht befreite Wegeverbindungen (§ 9 Abs. 3 HundeG) ausgewiesen (vgl. https://www.hamburg.de/hundeauslaufzonen Stand 10/2021). Diese speziellen Flächen und Bereiche sollen Nutzungskonflikte im begrenzten öffentlichen Grün lindern, welches jüngst insbesondere, aber nicht nur, durch die Coronapandemie als wertvoller Ort der Naherholung eine Aufwertung im Bewusstsein der Bürger*innen erfahren hat. So gibt es insgesamt 18 Hundeauslaufzonen und 16 freigegebene Wege in Grün- und Erholungsanlagen im Bezirk, zuletzt instandgesetzt auf der Veddel (Drs. 22-1732.1), in Billstedt (Drs. 22-1855) und in der Neustadt (Drs. 22-1837.1).
Nicht alle Hundeauslaufzonen und freigegebenen Wegeverbindungen sind in einem guten Zustand. Aus mehreren Regionalbereichen melden Bürger*innen Missstände: Fehlende oder unlesbare Schilder führen zu Konflikten zwischen Menschen mit und ohne Hund, die die Hamburger Grünanlagen ausgiebig genießen wollen - denn während Hundehalter*innen die entsprechenden Hundebereiche in der Regel gut kennen, trifft dies nicht gleichermaßen auf andere Nutzer*innen des Grüns zu. Menschen, die die Hundeflächen und -wege mit ihren Tieren nutzen, geraten in die Defensive.
Im Folgenden sind Probleme bzw. Problemstellen, die uns zur Kenntnis gelangten, exemplarisch gelistet:
• unzureichende Beschilderung von Flächen nach § 8 Abs. 3 HundeG: Am Elisabethgehölz sowie Elbpark Entenwerder (Rothenburgsort): beschilderte Fläche vor Ort stimmt nicht mit Website überein (prüfen!)
• unzureichende Ausweisung von Flächen nach § 9 Abs. 3 HundeG: Aschberg (Hamm); Eiffestraße (Hamm): Schild unlesbar+/schlecht lesbar; Grünfläche hinter Friedhof Hammer Kirche (Hamm): Schilder unlesbar
Aller Voraussicht nach handelt es sich hierbei nicht um eine abschließende Liste. Um weiteres Stückwerk in Bezug auf diesen Regelungstatbestand zu vermeiden und diesbezügliche Nutzungskonflikte auf dem öffentlichen Grün Hamburg-Mittes zu minimieren, bitten wir die Verwaltung
• die Beschilderung von Flächen nach § 8 Abs. 3 HundeG gesamthaft zu prüfen sowie insbesondere die genannten Problemstellen durch die Reinigung, Umsetzung bzw. Neuaufstellung einer Beschilderung zu beheben.
• eine hinreichende Kenntlichmachung von Flächen nach § 9 Abs. 3 HundeG in Sinne der (Globalrichtlinie zur Ausweisung von Hundeauslaufzonen (11/2018): 4.4) gesamthaft zu gewährleisten sowie insbesondere die genannten Problemstellen durch die Reinigung, Umsetzung bzw. Neuaufstellung einer Beschilderung (oder einer gleichsam geeigneten Maßnahme zu beheben.