Hundeauslaufzone an der Michelwiese sichern
Letzte Beratung: 20.04.2023 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 7.1
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 06.04.2021 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-1837 einstimmig anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.
Nach Rückmeldungen von Anwohnenden und Hundebesitzenden, wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass man die ausgewiesene Hundewiese am Neustädter Neuer Weg mit einem Zaun absichern sollte. Hierbei geht es zum Einen darum, dass die Nutzung der gesamten Hundewiese dadurch erhöht wird, da die Hundebesitzenden oftmals nicht Richtung Vorsetzen gehen und dort die Hunde frei laufen lassen, da dort die Gefahr besteht, dass die Hunde auf die vielbefahrene Straße laufen. Zum Anderen wird durch einen Zaun sichergestellt, dass es eine klare Abtrennung zwischen Grillwiese und Hundewiese gibt und es somit weniger Auseinandersetzungen zwischen den Menschen auf der Michelwiese und den Hundebesitzenden, die ihre Hunde ohne Leine laufen lassen können, gibt.
Durch den Prüfauftrag, welcher im Februar im City-Ausschuss positiv beschieden wurde, hat uns die Verwaltung im März mitgeteilt (Drucksache 22.1701.1), dass die Kosten für eine solche Sicherung durch einen Zaun inklusive Pforten ca. 10.000 Euro betragen würden.
Wir sind sicher, dass es den Anwohnenden und Besucher:innen der Michelwiese, sowie den Hundebesitzer:innen einen großen Vorteil bringen würde, wenn man diesen Zaun errichten ließe.
Daher möge der Hauptausschuss beschließen:
Wir bitten die Verwaltung einen Zaun um die Hundewiese am Neustädter Neuer Weg, zwischen Michelwiese und Vorsetzen, zu installieren und geben dafür investive Mittel aus dem Förderfonds Bezirke in Höhe von 10.000 Euro frei. Dem Cityausschuss ist hiervon zu berichten.
Das Bezirksamt teilt zu dem Antrag Folgendes mit:
Die Michelwiese und das Gruner & Jahr-Gebäude stehen unter Denkmalschutz. Das insoweit zu beteiligende Denkmalschutzamt hat die gewünschte Einzäunung der Hundeauslauffläche mittlerweile abgelehnt. Insbesondere im Umfeld des ebenfalls unter Denkmalschutz stehenden früheren Verlagsgebäudes stellen Zäune demnach ein störendes, die Gestaltung beeinträchtigendes und völlig fremdes Element dar. Zudem würden durch die Zäune die weiteren Durchblicke, die für die Anlage charakteristisch seien, verstellt.
Eine Umsetzung des Beschlusses ist vor diesem Hintergrund bedauerlicherweise nicht möglich. Die bereit gestellten Haushaltsmittel sollen wieder freigegeben werden.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme und ggf. Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen (insbesondere Rückfluss der Haushaltsmittel) gebeten.
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