21-4149

Haushaltsjahr 2018 Rahmenzuweisung gem. § 41 Abs. 2 BezVG; hier: Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit in der Rahmenzuweisung Kosten Kinder- und Jugendarbeit Betriebsausgaben (RZ OKJA)

Vorlage öffentlich

Sachverhalt

 

Gemäß § 41 Abs. 2 BezVG entscheidet die Bezirksversammlung über die Verwendung der als Rahmenzuweisung veranschlagten Ermächtigungen. Hier hat die Bezirksversammlung mit  Drucksache 21-2514  über die Aufteilung der Rahmenzuweisung (Feinspezifikation) beschlossen.

 

Das Spielhaus Horner Landstraße wurde zum 01.01.2017 entkommunalisiert und vom freien Träger Max und Moritz Jugendhilfe e.V. übernommen, der auch 2018 eine Zuwendung erhalten soll. Ein bisher für Gebäude- und Bewirtschaftungskosten, Sach- und Fachmittel für Einrichtungen der Kinder- und Jugendfreizeitarbeit vorgesehener Betrag in Höhe von 30.300,91 €  wird nun zusätzlich im Rahmen der Zuwendung benötigt.

 

Das HdJ Manshardtstraße wurde zum 01.03.2017 ebenfalls entkommunalisiert. Hier soll der freie Träger Jugendzentrum Horner Geest auch für 2018 eine Zuwendung erhalten. Bisher für Gebäude- und Bewirtschaftungskosten für Einrichtungen der Kinder- und Jugendfreizeitarbeit vorgesehene Kosten werden in Höhe von 33.290,60 € für die Zuwendung benötigt.


 

Daher wird die Bezirksversammlung gebeten, der Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit innerhalb der Rahmenzuweisung wie folgt zuzustimmen:

 

3-20703020-100001.10

SpH Horner Landstraße

Geringere Kosten für Gebäude- und Bewirtschaftungskosten, Sach- und Fachmittel

-          30.300,91 

3-20703020-100001.19

Zuwendungen Kinder- u. Jugendarbeit  

Erhöhung der Zuwendung für die Bewirtschaftung des Gebäudes

               30.300,91 €

3-20703020-100001.07

HdJ Manshardtstraße

Geringere Kosten für Gebäude- und Bewirtschaftungskosten, Sach- und Fachmittel

-          33.290,60 €

3-20703020-100001.19

Zuwendungen Kinder- u. Jugendarbeit  

Erhöhung der Zuwendung für die Bewirtschaftung des Gebäudes

               33.290,60 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Beschlussfassung wird gebeten.