21-3947

Haushaltsjahr 2018 Rahmenzuweisung gem. § 41 Abs. 2 BezVG; hier: Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit in der Rahmenzuweisung Betriebsausgaben für Grünanlagen, Spielplätze und bezirkliche Friedhöfe und Änderung der Feinspezifikation

Vorlage öffentlich

Sachverhalt

 

Gemäß § 41 Abs. 2 BezVG entscheidet die Bezirksversammlung über die Verwendung der als Rahmenzuweisungen veranschlagten Ermächtigungen.

Hierzu hat die Bezirksversammlung mit Drs. 21-2514 über die Aufteilung der Rahmenzuweisungen (Feinspezifikation) beschlossen.

 

Für den Inselpark wurde in der Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben für Grünanlagen, Spielplätze und bezirkliche Friedhöfe“ ein Betrag von 1,43 Mio EUR zur Verfügung gestellt, der wie folgt aufgeteilt wurde:

 

3-20803010-100005.17

allg. Betriebsausgaben Inselpark

250.000

3-20803010-100005.18

Grün- u. Außenanlagen Inselpark

700.000

3-20803010-100005.19

Veranstaltungen und PR im Inselpark

50.000

ohne Nr.

Personalkosten Inselpark

430.000

 

1.Die Bewirtschaftung der PSP-Elemente 3-20803010-100005.17 allg. Betriebsausgaben Inselpark und 3-20803010-100005.18 Grün- u. Außenanlagen Inselpark gestaltet sich in der Praxis schwierig, da eine Zuordnung zu dem einem oder anderen PSP-Element nicht immer eindeutig festzulegen ist.

Die Verwaltung schlägt daher vor, ab 2018 nur noch eine Abgrenzung zwischen der Bewirtschaftung des Inselparks mit dem PSP-Element 3-20803010-100005.17 allg. Betriebsausgaben Inselpark und den Veranstaltungen im Inselpark mit dem PSP-Element 3-20803010-100005.19 Veranstaltungen und PR im Inselpark vorzunehmen und die vorgesehenen Mittel für die Grün- und Außenanlagen in Höhe von 700.000 EUR (PSP-Element 3-20803010-100005.18) entsprechend umzuschichten. Um Zustimmung wird gebeten.

 

2.Das Budget für den Inselpark wurde erstmals für 2017 sowie für 2018 vorsorglich um 30.000 EUR zu Lasten der allgemeinen Grünunterhaltung über die Feinspezifikation aufgestockt.

Diese zusätzlichen Mittel wurden im vergangenen Jahr nicht benötigt und werden voraussichtlich auch für 2018 nicht erforderlich sein, so dass der Betrag wieder für die Unterhaltung der sonstigen Grünanlagen zur Verfügung gestellt werden soll.

Die Verwaltung beantragt daher, aus dem PSP-Element 3-20803010-100005.17 allg. Betriebsausgaben Inselpark den Betrag in Höhe von 30.000 EUR auf das PSP-Element 3-20803010-100005.02 Unterhaltung von Grünanlagen umzuschichten und bittet um Zustimmung.

 

3.Abweichend von vorliegender Feinspezifikation werden aufgrund von Tarifkostensteigerungen für Personalkosten in 2018 voraussichtlich 450.000 EUR benötigt.

Die Verwaltung beantragt daher, aus dem PSP-Element 3-20803010-100005.17 – allg. Betriebsausgaben Inselpark – einen Betrag in Höhe von 20.000 EUR zugunsten der Personalkosten umzuschichten.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Beschlussfassung wird gebeten.