Haushalt 2021 - beschlossene Fassung
Letzte Beratung: 26.10.2020 Jugendhilfeausschuss Ö 3.1
Planung des Haushalts 2021 für die Rahmenzuweisungen KJ, SAJF und FamFö und Verteilung der Haushaltsreste aus dem Jahr 2019.
Erläuterung zur zahlenmäßigen Übersicht:
Da der Haushaltsbeschluss der Bürgerschaft Ende des Jahres 2020 nicht verabschiedet sein wird, ist für das Jahr 2021 eine vorläufige Haushaltsführung erforderlich. Diese gilt bis zum endgültigen Beschluss des Haushalts durch die Bürgerschaft, der aktuell für Ende Mai 2020 angekündigt ist. Bis dahin sind Auflagen der vorläufigen Haushaltsführung zu beachten – so kann z.B. nur mit dem Haushaltsansatz des Jahres 2020 kalkuliert werden und es gelten keine Deckungsfähigkeiten zwischen den Rahmenzuweisungen.
Um für die Träger und die kommunalen Einrichtungen vor diesem Hintergrund eine tragfähige Planung zu ermöglichen, empfiehlt die Verwaltung:
Planung des Haushaltsansatzes 2021
Ausgewählte Zuwendungsvorgänge werden bereits im Jahr 2020 für zwei weitere Monate verlängert. Für die Verlängerung werden Haushaltsreste aus dem Jahr 2019 eingesetzt, die noch im Jahr 2020 abfließen müssen (die Ausgabefrist für die Träger beträgt dann nach Mittelabforderung 8 Wochen). Für diese ausgewählten Vorgänge wird aus den Haushaltsmitteln 2021 – zur Entlastung des Haushaltes – nur eine zehnmonatige Förderung gewährt.
Die aus fachlicher Sicht erforderliche Mittelbereitstellung kann dennoch über den Haushaltsansatz nicht abgedeckt werden. Neben dem Beschlussvorschlag sind daher jeweils Mehrbedarfe ausgewiesen, die zur Fortsetzung der Arbeit in der vorhandenen Qualität und Quantität benötigt werden. Werden mit dem endgültigen Haushaltsbeschluss weitere Mittel zur Verfügung gestellt, kann der JHA im Laufe des Jahres 2021 über die zusätzliche Bewilligung der Mehrbedarfe entscheiden.
Einsatz der Haushaltsreste 2019
Ein Teil der Haushaltsreste 2019 soll wie erwähnt zur Entlastung des Haushaltes 2021 eingesetzt werden.
Bewilligung der Aufstockungsanträge für das Jahr 2020 (aufgrund erhöhter Personalkosten im Zusammenhang mit der S-Tabelle)
Neben den vorliegenden und in der zahlenmäßigen Übersicht bereits berücksichtigten Anträgen sind weitere kurzfristige Änderungsanträge zu erwarten. Hierfür wird ein Puffer in Höhe von 50.000,- Euro eingeplant. Diesen kann der JHA im Bedarfsfall für die Bewilligung weiterer Aufstockungen im laufenden Jahr 2020 nutzen.
Finanzierung unabweisbarer kurzfristiger Bedarfe (wie z.B. der Anschaffung von Desinfektionsmittelspendern)
Zusätzlich werden dem Jugendhilfeausschuss die Zweckbeschreibungen 2021 als Entscheidungshilfe für die Haushaltsbeschlüsse in der Anlage 5 übermittelt.
Um Beschlussfassung wird gebeten.
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