22-3454.1

Gut durch den Winter - Einen Energie-Härtefallfonds für Institutionen und Vereine in Hamburg-Mitte schaffen

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 19.01.2023 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.7

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-3454 in ihrer Sitzung am 15.12.2022 einstimmig - bei Enthaltung der AfD-Fraktion - zugestimmt.

 

 

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hält nach wie vor an und führt zu einer angespannten Lage auf dem Energiemarkt. Diese Kostensteigerungen und immer größer werdenden Herausforderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher müssen daher von Bund, Ländern und Kommunen abgefedert werden. Insbesondere auch für die kulturellen und sozialen Institutionen und Vereine, Einrichtungen in den Stadtteilen und ähnliche Angebote vor Ort.

Der Bund hat dahingehend bereits drei Entlastungspakete auf den Weg gebracht, die für eine erste Stabilisierung sorgen konnten. Nichtsdestotrotz sind die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Institutionen weiterhin hoch und erfordern weitergehende Entlastungsmaßnahmen. Bund und Länder haben sich am 02.11.2022 auf weitere Entlastungen geeinigt. Aufbauend auf der Entscheidung, einen wirtschaftlichen Abwehrschirm aufzuspannen, wird mit der Gaspreisbremse auch für Vereine und ähnliche Einrichtungen eine Entlastung geschaffen. Im Dezember dieses Jahres wird die Abschlagszahlung für Gas und Fernwärme vom Bund im Rahmen einer Soforthilfe übernommen. Kultureinrichtungen sollen durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds Hilfen erhalten.

Auch das Land Hamburg plant darauf aufbauend und subsidiär einen „Notfallfonds Energiekrise“ mit einem Volumen von 110 Millionen Euro. Zudem werden in einem Härtefallfonds zur Verhinderung von Energiesperren weitere 15 Millionen Euro zur Verfügung gestellt (Bürgerschaftsdrucksache 22/9842). Der Senat erklärte auch, dass die genaue Umsetzung derzeit in Planung ist und zum Ende des Jahres Abrufbarkeit ermöglicht werden soll (Bürgerschaftsdrucksache 22/9786). Auch die Sportvereine werden vom Hamburger Senat mit 9 Millionen Euro in der Energiekrise begleitet.

Um mögliche Lücken vorzubeugen, wurde in Bürgerschaftsdrucksache 22/9842 genauer definiert, wer Zuwendungen erhalten soll, sollte auf Seiten des Bundes eine Unterstützung nicht möglich sein:

 

„Kultureinrichtungen (zum Beispiel Stadtteilkulturzentren, Geschichtswerkstätten, Privattheater, Festivals) und Sportvereine, Einrichtungen der Jugendhilfe, für Senioren und vergleichbare sozialräumliche Angebote, weitere Einrichtungen, die einerseits fixe Einnahmen durch die FHH oder aufgrund von Regelungen der FHH haben und die andererseits von deutlich steigenden Kosten betroffen sind.“

 

Es lässt sich feststellen, dass derzeit sowohl der Bund als auch das Land aktiv an Lösungen arbeiten, der akuten Energiekrise zu begegnen und für Entlastungen zu sorgen. Die Bezirksversammlung begrüßt diese Entwicklungen ausdrücklich.

 

Da derzeit aber nicht abschließend absehbar ist, in welchem Umfang durch den Bund oder das Land Hamburg gefördert und aufgefangen werden kann, möge die Bezirksversammlung beschließen

 

  1. Die Bezirksversammlung richtet für 2023 einen „Härtefallfonds Energie“ in Höhe von 200.000 EUR für Institutionen wie Kultureinrichtungen, Sportvereine, Einrichtungen für Senioren oder vergleichbare sozialräumliche Angebote mit Bezug zu Hamburg-Mitte ein.
  2. Diese Einrichtungen können sich zur Erstattung ihrer erhöhten Energiekosten auf den Härtefallfonds Energie der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte mittels Sonder­mittelanträge bewerben. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Institutionen nach­weislich bereits für die einschlägigen Förderungsmöglichkeiten des Bundes oder des Landes Hamburg beworben haben, hier jedoch keine Mittel erhalten haben bzw. nachweisen können, dass sie keinerlei Entlastung erzielen werden.
  3. Über diese Sondermittelanträge wird im Sozialraumentwicklungsausschuss beraten.
  4. Für den Härtefallfonds werden aktuell im Jahr 2022 zur Verfügung stehende Mittel des Förderfonds Bezirke (konsumtiv) in Höhe von 200.000 EUR in das Jahr 2023 übertragen, um unmittelbar zu Beginn des Jahres kurzfristig und unbürokratisch zur Verfügung zu stehen.

 

 

 

Das Bezirksamt teilt zu Punkt 4. des Beschlusses Folgendes mit:

 

Gemäß § 47 Landeshaushaltsordnung können Ermächtigungen soweit sie übertragbar und nicht in Anspruch genommen, d.h. nicht ausgezahlt, worden sind, mit Einwilligung der Finanzbehörde bis zum zweitnächsten Haushaltsjahr übertragen werden. Daraus leitet sich ab, dass auch Mittel der Bezirksversammlung (egal ob investiv oder konsumtiv) nicht automatisch über das Ende des Haushaltsjahres hinaus zur Verfügung stehen, sondern dass es der Einwilligung der Finanzbehörde für eine Übertragung der Mittel bedarf. Dieses sogenannte „Resteverfahren“ dauert einige Monate, so dass nicht vor Juni/Juli 2023 mit einer Entscheidung der Finanzbehörde zu rechnen ist, ob die im Jahr 2022 nicht ausgezahlten Mittel in das Jahr 2023 übertragen werden.

 

Damit beschlossene Zuwendungen aus dem Härtefallfonds Energie bereits vorher zur Auszahlung gelangen können, wird das Bezirksamt den Härtefallfonds Energie zunächst mit Mitteln in Höhe von 200.000 Euro aus dem Förderfonds Bezirke konsumtiv des Jahres 2023 ausstatten. Mit einer Auszahlung der Prämien für 2023 ist ca. Ende Januar 2023 zu rechnen.

 

Nach Zustimmung der Finanzbehörde zur Übertragung der Ermächtigungen aus 2022 würde eine entsprechende Verrechnung der Mittel erfolgen.

 

Sollte die Finanzbehörde der Übertragung der Ermächtigungen aus 2022 wider Erwarten nicht zustimmen, wäre eine dauerhafte Finanzierung der Maßnahmen aus den Förderfonds-Mitteln 2023 erforderlich.

 

Darüber hinaus ist mit einer weiteren Ausschüttung für den Förderfonds Bezirke im Juli 2023 zu rechnen, der aus der deutlich über der im Vertrag für Hamburg vereinbarten Zielzahl im Bereich Wohnungsbaugenehmigungen resultiert.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

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