Grundsätzliche Prüfung der Möglichkeit einer Fassaden- und Dachbegrünung
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 03.07.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion Drs. Nr. 21-4373 mehrheitlich - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und bei Enthaltung der AfD-Fraktion - anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.
Hamburg ist die grünste Stadt Deutschlands und liegt weltweit im Ranking um die grünsten Städte sogar auf Platz 9. Hamburg ist aber auch eine wachsende Stadt, die sich immer weiter durch Bauten verdichtet. Dabei werden auch Grünflächen überbaut und gehen bislang verloren. Durch eine Fassaden- und Dachbegrünung könnte sogar mehr begrünte Fläche entstehen als vorher, da vertikale Grünflächen geschaffen werden. Dass Grünflächen, gleich ob horizontal in Form von Dachbegrünung oder vertikal als Fassadenbegrünung, weitreichende Vorteile haben, ist inzwischen hinlänglich bekannt. So bieten sie als Dachgärten nicht nur erhöhte Aufenthalts- und Umgebungsqualität, sondern dienen als Fassadenbegrünung auch als Abschirmung gegen Lärm, vermeiden Überhitzung, tragen erheblich zur Verbesserung der Luftqualität bei, nehmen Regenwasser auf und bieten durch die Verdunstung sogar Kühlungseffekte. Neben diesen ökonomischen und ökologischen Vorteilen, sind sie zudem auch wichtige und ergänzende Beiträge für das bereits bestehende städtische Grün und bieten eine Erhaltung, oder darüber hinaus sogar eine Erweiterung der Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Insbesondere Parkhäuser sind geradezu prädestiniert mit einer solchen Begrünung zum einen ansehnlicher zu werden und sich den Hitzeschutz der Begrünung zum Vorteil zu machen.
Aus diesen Gründen ist es nur sinnvoll, bei jedem neuen Bauprojekt obligatorisch zu prüfen, ob eine Dach- und/ oder Fassadenbegrünung möglich ist und den Vorhabenträger bei Einreichung eines Bauantrags darauf hinzuweisen ein Begrünungskonzept mitaufzunehmen.
1.Der Hauptausschuss möge beschließen, dass die zuständigen Fachämter (Stadt- und Landschaftsplanung und Bauprüfung) bei allen zukünftigen Bauvorhaben auf ein Begrünungskonzept für eine Fassaden- und/ oder Dachbegrünung hinwirken.
2.Der Hauptausschuss spricht sich für eine Fassadenbegrünung an den innerstädtischen Parkhäusern aus.
Das Bezirksamt teilt zu dem Beschluss Folgendes mit:
Die zuständigen Fachämter werden im Rahmen von Beratungsgesprächen weiterhin darauf hinwirken, dass Fassaden- und/oder Dachbegrünungen geplant werden.
Die Finanzbehörde nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 15.08.2018 wie folgt Stellung:
„Grundsätzlich kann in Erwägung gezogen werden, die Fassaden der innerstädtischen Parkhäuser von Sprinkenhof GmbH zu begrünen. Dies ist allerdings im Einzelfall zu überprüfen und kann nur dann sinnvoll sein, wenn dies auch wirtschaftlich realisierbar ist. Zum jetzigen Stand kann allenfalls darüber nachgedacht werden, ob dies ggf. für das Parkhaus Große Reichenstraße in Betracht kommen kann Hier ist allerdings vor dem Hintergrund der derzeit unklaren Sachlage zum Umfang etwaiger Maßnahmen keine konkrete Aussage möglich.“
Um Kenntnisnahme wird gebeten.