22-1382

Grüne Fassaden in Hamburg-Mitte - Mit Pilotprojekten vorangehen (Antrag der GRÜNE-Fraktion)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 22.10.2020 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 8.6

Sachverhalt

 

Grüne Fassaden sind dazu angetan, die Lebensqualität in verdichteten Großstädten in Zeiten des Klimawandels wesentlich zu verbessern. Die positiven Begleiterscheinungen grüner Fassaden sind mannigfaltig: Verbesserung des Stadt- und Mikroklimas durch Verdunstkühlung, Reduktion von Feinstaub und Lärmbelastung, Sauerstoff-Produktion und CO2-Bindung, Wasserrückhalt, Entlastung der Kanalisation, Pufferung von Starkregen, Erhöhung der Biodiversität - und die ästhetische Aufwertung trägt zudem wesentlich zur Attraktivität urbaner Flächen bei (vgl. Leitfaden zur Fassadenbegrünung, Stadt Wien 2019).

 

Grüne Fassaden sind für Wohnhäuser, den Straßenraum, Innenhöfe, Balkon- und Terrassenwände, Brüstungen, Einfassungen sowie Sicht- und Lärmschutzwände denkbar. Dabei sind sowohl bodengebundene als auch wandgebundene Begrünungen bzw. Mischformen möglich. Die Hamburger Gründachförderung bietet für Eigentümer*Innen ab Juni 2020 Fördermöglichkeiten für Grüne Wände an.

 

Mit dem Bürgerschaftsantrag PrimaStadtKlima (Drucksache 21/17926) hat die Hamburgische Bürgerschaft ein Maßnahmenpaket zur Förderung der Fassadenbegrünung initiiert, welches die Möglichkeit zur Durchführung von Pilotprojekten ermöglicht. Diese Möglichkeit sollte auch der Bezirk Hamburg-Mitte nutzen und mit den unterschiedlichen städtebaulichen Gegebenheiten des Bezirks die Eignung innovativer Fassadenbegrünungssysteme für Hamburg zu erproben.

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung:

1. Die Bezirksversammlung begrüßt die Initiative der Bürgerschaft zur Fassadenbegrünung als Maßnahme zur Verbesserung des Mikroklimas.

2. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechend der Bürgerschaftsdrucksache 21/17926 geeignete und interessierte Gebäudebesitzer*innen, Vorhabenträger*innen oder städtische Gebäude in Hamburg-Mitte auf die Fördermöglichkeiten hinzuweisen, selbst im Rahmen von Pilotprojekten intensiv zu unterstützen und zu begleiten, mit der zuständigen Fachbehörde abzustimmen und dem ASU zu berichten.

 

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