Grillplatz Rotenhäuser Feld verlegen (Antrag der CDU-Fraktion)
Letzte Beratung: 15.01.2019 Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel Ö 4.5
Grillen gehört im Sommer zur schönsten Nebensache der Welt. Grillen fördert – neben der Nahrungsaufnahme – das allgemeine Wohlbefinden und stärkt durch die Geselligkeit das menschliche Miteinander. Grillen kann aber auch gefährlich werden oder die Umwelt schädigen. Grillen produziert Müll. Grillen kann illegal sein.
Um umweltschädliches oder illegales Grillen auf dem Rotenhäuser Feld zu verhindern, wurde seinerzeit vom Bezirksamt ein Grillplatz nebst Sitzgelegenheiten und entsprechender Müllentsorgungsbehälter am Nordende des Feldes eingerichtet. Leider ist dieser Grillplatz nicht zentral angelegt sondern Richtung Weimarer Straße und der AWO ausgerichtet. Die Bewohner der Weimarer Straße sowie die Besucher der AWO klagen – insbesondere im langen Sommer 2018 – über Lärmbelästigungen und Müllansammlungen sowie über stundenlangen Emissionen in Form der Rauschschwaden bei der Grillgutzubereitung. Besonders von der Rauchentwicklung betroffen ist der Außenbereich der AWO, welcher für die Besucher in diesem heißen Sommer nicht oder nur kaum nutzbar war.
Um für alle Nutzer des Rotenhäuser Feldes und der Anwohner ein gutes Miteinander zu gewährleisten, ist eine Verlegung des Grillplatzes wünschenswert. Die bisherige Verlagerung einzelner Sitzgelegenheiten ist dabei nicht ausreichend. Die weiteren Aktivitäten auf dem Feld sollen dabei nicht eingeschränkt werden.
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel möge beschließen:
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei den zuständigen Dienststellen dafür einzusetzen, dass der Grillplatz nebst verbliebenen Sitzgelegenheiten und der Müllentsorgungsbehälter sowie der Grillkohlebehälter auf dem Rotenhäuser Feld soweit auf einer Linie nach Osten verlegt wird, dass dieser zentral am Rande des Feldes liegt und somit die Anwohner beidseitig bzw. nördlich gleichermaßen gleich weit vom Grillplatz entfernt sind.
Der Regionalausschuss ist entsprechend zu informieren.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.