22-1444

Gleiches Recht für alle - Informationspflicht umsetzen! (Antrag der GRÜNE-Fraktion)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 19.11.2020 Hauptausschuss Ö 7.2

Sachverhalt

 

Die Opposition spielt in jeder funktionierenden Demokratie eine zentrale Rolle und ist dementsprechend ausgestattet mit eigenen Rechten. Die Hamburgische Verfassung regelt die Rolle der Opposition in Artikel 24, dort heißt es:

    (1) Die Opposition ist ein wesentlicher Bestandteil der parlamentarischen Demokratie.

    (2) Sie hat die ständige Aufgabe, die Kritik am Regierungsprogramm im Grundsatz und im Einzelfall öffentlich zu vertreten. Sie ist die politische Alternative zur Regierungsmehrheit.

 

§19 Abs. 1 Satz 1 BezVG besagt: "Das Bezirksamt informiert die Bezirksversammlung über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung." Diese Informationen benötigen die Mitglieder der Bezirksversammlung, um das Bezirksamt in seiner Arbeit unterstützen und kontrollieren zu können. Die auf Grundlage von §19 Abs. 1 Satz 3 geschlossene Vereinbarung aus Drucksache 21-0474.1 regelt in Punkt 1 darüber hinaus, dass es für die Information durch das Bezirksamt keiner besonderen Aufforderung oder Anfrage aus der Bezirksversammlung bedarf.

 

Seit Beginn der 22. Legislaturperiode treten vermehrt Fälle auf, in denen Unterlagen nur an einen Teil der Fraktionen versendet oder nur ein Teil der Fraktionen zu Informationsterminen eingeladen wurden. Die auf diesem Weg übermittelten Informationen waren für die Arbeit der Bezirksversammlung relevant und zum Teil wurde auf diese Informationen in Vorlagen des Bezirksamts direkt Bezug genommen. Eine Beschlussfassung über entsprechende Vorlagen ist ohne Vorliegen der zugrundeliegenden und referenzierten Informationen nicht möglich.

 

Diese Ungleichbehandlung der Fraktionen bei der Informationsversorgung steht im Widerspruch zur Informationspflicht des Bezirksamts gegenüber der Bezirksversammlung und behindert die Arbeit der nicht-informierten Mitglieder der Bezirksversammlung.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung fordert das Bezirksamt auf

  • seiner gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, die Bezirksversammlung, d.h. alle dieser angehörenden Fraktionen über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung in gleichem Maße zu informieren.
  • insbesondere den Oppositionsfraktionen keine Informationen gegenüber den Koalitionsfraktionen vorzuenthalten, ihre Arbeit und Kontrollfunktion so zu beeinträchtigen.
  • dieser Verpflichtung entsprechend der Vereinbarung in Drucksache 21-0474.1 ohne besondere Aufforderung oder Anfrage nachzukommen.

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten

  • alle Fachämter darauf hinzuweisen, dass bei der Weitergabe von Informationen sowohl in schriftlicher Form als auch in Form von Terminen alle Fraktionen gleich zu behandeln sind und die Informationspflicht des Bezirksamts gegenüber der Bezirksversammlung und nicht gegenüber einzelnen Fraktionen besteht.
  • bei Auftreten weiterer entsprechender Fälle, bei denen es zu einer ungleichen Informationsversorgung kommt, darauf hinzuwirken, dass die Informationen unmittelbar an alle in der Bezirksversammlung vertretenen Fraktionen weitergegeben werden.

 

 

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