Getrennte Führung des Rad- und Fußverkehrs auf Sperrwerk Billwerder Bucht, hier: Empfehlung des Stadtteilrats Rothenburgsort vom 06.06.2023
Letzte Beratung: 23.11.2023 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.1
Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2023 einstimmig - bei Enthaltung der AfD-Fraktion - der nachfolgend aufgeführten Vorlage Drs. Nr. 22-3909 zugestimmt.
Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 12.10.2023 bestätigt.
Der Stadtteilrat stellt fest, dass die aktuellen Verkehrsumleitungen und -führungen auf dem Sperrwerk Billwerder Bucht problematisch für den Rad- und Fußverkehr sind. Die zuständigen Stellen werden aufgefordert den Rad- und Fußverkehr voneinander getrennt zu führen. Dadurch wird eine sicherere Nutzung für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -nehmer erreicht.
Plenum gesamt: Ja-Stimmen: 31 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1
Stadtteilrat Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1
Davon Politik
(SPD, CDU Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
GRÜNE,
DIE LINKE)
Gäste: Ja-Stimmen: 18 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes teilt mit, dass eine Stellungnahme zu der Empfehlung nicht möglich ist, da die Zuständigkeit für das Sperrwerk bei der Hamburg Port Authority (HPA) liegt.
Die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) nimmt auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) zu dem Beschluss mit Schreiben vom 26.10.2023 wie folgt Stellung:
Grundsätzlich ist die Bitte nach einer getrennten Rad- und Fußverkehrsführung nachvollziehbar. Ihr kann jedoch nicht nachgekommen werden, da sich der Sachverhalt wie folgt darstellt:
Die Brücke ist in ihrer Tragfähigkeit eingeschränkt und muss saniert werden. Bis zum Beginn des Sanierungsprojektes (aktuell laufen die vorbereitenden Planungen) ist ein Begegnungsverkehr nicht mehr möglich und eine einspurige Verkehrsführung für Kfz erforderlich.
Für den Baustellenbereich war ursprünglich eine sogenannte Mischverkehrsführung geplant. Das bedeutet, dass sich Kfz- und Radverkehr den verbleibenden Richtungsfahrstreifen teilen und die Fußgängerinnen und Fußgänger separat geführt werden. Der Mischverkehr ist jedoch mit erheblich längeren Räumzeiten verbunden, weil sich die Bemessung nach dem langsamsten Verkehrsteilnehmenden, somit dem Radverkehr, richten muss. Zudem wären die Radfahrenden an der Signalanlage wartepflichtig.
Diese Variante birgt die Gefahr, dass der „überbreite Fahrstreifen“ bei Rotlicht wartepflichtige Radfahrende zum Durchfahren verleitet oder dass Radfahrende in den abgesperrten Bereich fahren, um sich anschließend wieder in den Mischverkehr einzufädeln. Entsprechend wurde diese Variante von der zuständigen Verkehrsdirektion und dem zuständigen Polizeikommissariat abgelehnt.
Stattdessen wurde unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort die aktuelle Verkehrsführung in Abstimmung mit den vorgenannten Stellen festgelegt und baulich umgesetzt. Sie stellt angesichts der gegebenen Bedingungen die beste Lösung für alle Verkehrsteilnehmenden dar. Es sind nun zwei ausreichend breite und vom Kfz-Verkehr abgetrennte Wege vorhanden, die vom Rad- und Fußverkehr gemeinsam genutzt werden. Die Wartepflicht für Radfahrende an der Lichtzeichenanlage entfällt und der Lkw- und Pkw-Verkehr profitiert von deutlich kürzeren Rotzeiten.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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