Gestaltungsleitfaden Hansaplatz den veränderten Rahmenbedingungen anpassen (Antrag der SPD-Fraktion)
Letzte Beratung: 09.04.2019 Hauptausschuss Ö 6.10
Im Zuge der Neugestaltung des Hansaplatzes 2011 wurde eine grundsätzliche Vereinbarung über die Nutzung des Hansaplatzes erarbeitet und mit den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie anderen Beteiligten aus dem Stadtteil abgestimmt. Dieser „Gestaltungsleitfaden“ regelt u.a. die Zonierung der Flächen mit Hinweisen auf genehmigungspflichtige Sondernutzungen. Bei seiner letzten Änderung in 2016 ist dem Gestaltungsleitfaden eine Präambel mit Handlungsanleitungen für ein respektvolles Miteinander auf dem Hansaplatz vorausgestellt worden.
Der Hansaplatz hat sich in weiten Teilen – auch durch die gastronomische Nutzung – positiv entwickelt und wird heute von Bewohnern, Anliegern und Touristen angenommen und insbesondere in den Sommermonaten stark frequentiert. Dabei ist offensichtlich geworden, dass die ursprüngliche, in Bezug auf Flächenmaße eher zurückhaltende Vorgabe für die Sommerterrassen den heutigen Anforderungen nicht mehr entspricht. Aus diesem Grund soll der Gestaltungsleitfaden nun in der hier vorliegenden Form gelten. Mögliche zukünftige Nutzungen, welche die Aufenthaltsqualität ebenfalls verbessern und im nicht-gastronomischen Bereich liegen, sollen durch diese Regelung nicht verhindert werden.
1.Der Gestaltungsleitfaden soll in der hier vorliegenden Fassung gelten.
2.Um Beschlussfassung wird gebeten.
Anlage
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.