22-4364

Gestaltung von Markisen in der Neustadt (Anfrage der GRÜNE-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragestellerinnen und Fragesteller: Manuel Muja, Henrike Wehrkamp, Lothar Knode, Marion Hartung, Larry Wendt, Carina Sickau, Clemens Willenbrock, Karin Zickendraht, Jörg Behrschmidt, Rainer Roszak, Sven Dahlgaard

 

Im Bereich Wexstraße - Alter Steinweg - Großneumarkt gibt es viele denkmalgeschützte Gebäude, von denen viele Gastronomiebetriebe im Erdgeschoss beherbergt sind. Eine nicht unerhebliche Zahl dieser Betriebe verfügt über eine Markise über die gesamte Gebäudebreite. Die farbliche Gestaltung mit rot, blau, grün etc. sowie der Auszugsbereich der Markisen zwischen 1,5 m und 4 m am Großneumarkt ist recht unterschiedlich.

Nach vorliegenden Informationen wurde dem Gastronomiebetrieb Thämer's nun die Nutzung der Markise versagt und der Abbau angeordnet, obwohl dort bereits seit den 70ern eine Markise installiert ist. Begründung ist, dass keine gültige Genehmigung durch den Denkmalschutz vorliege und die Markise nicht den Anforderungen des Denkmalschutzes bzgl. Farbe, Form und Größe entspreche. 

Damit ergeben sich für uns die folgenden Fragen an das Bezirksamt:

- Wo sind die Kriterien bzgl. Farbe und Größe der Markise festgelegt, nach denen entschieden wurde, dass die Markise zurückgebaut werden muss?

- Gab es von Seiten des Fachamts MR eine Rückkopplung mit dem Denkmalschutz?

- Sollte eine Genehmigung fehlen, kann diese nachträglich für die jetzt vorhandene Markise erteilt werden?

- Wenn diese Genehmigung nicht erteilt wird, was wird dann aus den Markisen der anderen Gastronomiebetriebe? Müssen diese auch zurückgebaut werden?