21-4956

Gestaltung des Steendiek-Kreisels fördern! (Antrag der SPD-Fraktion)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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24.01.2019
Sachverhalt

Im Mai 2017 konnte der Steendiek-Kreisel in der Ortsmitte von Finkenwerder in Betrieb genommen werden. Die Gestaltung der Innenfläche des Kreisels ist seitdem beständig Thema vor Ort gewesen. Der Regionalausschuss Finkenwerder hat sich damit wiederholt befasst und sogar einen Ideenwettbewerb ausgelobt. Ein von vielen Finkenwerderinnen und Finkenwerdern vorgeschlagenes Gestaltungsmotiv fand sich in der Nachbildung eines Finkenwerder Hochseekutters, in Erinnerung an die den Stadtteil lange prägende, traditionsreiche Seefischerei. 

Im Stadtteil befindet sich nun der Verein „Maritimes Finkenwerder e.V.“ in Gründung, der den Bau einer solchen Nachbildung für die Innenfläche des Steendiek-Kreisels betreiben möchte. Neben dem Bau und der Aufstellung dieser Nachbildung würde der Verein auch dauerhaft dessen Unterhaltung übernehmen. Die Kosten allein für den Bau des nicht maßstabsgetreu nachgebildeten Kutters belaufen sich nach ersten Kostenvoranschlägen auf etwa 62.000 Euro brutto. Dazu kommen Kosten für die Aufstellung und für die Unterhaltung, die der Verein mit Spenden, die zu erheblichen Teilen bereits zugesagt sind, tragen will.

Der Verein hat seine Planungen bereits dem Bezirksamt und der unteren Straßenverkehrsbehörde vorgestellt, welche beide keine grundsätzlichen Bedenken erhoben haben. Für die geplante Nutzung ist jedoch eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich. Verkehrliche Belange sind hingegen nicht berührt, da beim Befahren des Kreisels keine Blickbeziehungen über den Kreisel hinweg erforderlich sind. 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen: 

1.Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte begrüßt die vom Verein „Maritimes Finkenwerder e.V.“ vorgelegten Planungen zur Gestaltung der Innenfläche des Steendiek-Kreisels und fördert die in Rede stehende Maßnahme mit einer Zuwendung in Höhe von 50.000,00 Euro aus dem Förderfonds Bezirke. Die Zuwendung an den Verein steht unter dem Vorbehalt, dass die dafür erforderliche Sondernutzungsgenehmigung durch das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) erteilt wird, der Verein die konkrete Gestaltung vorab mit dem Regionalausschuss Finkenwerder sowie dem Fachamt MR abstimmt und die  Unterhaltung für die Dauer der Laufzeit der Sondernutzungsgenehmigung in geeigneter Weise rechtsverbindlich zusichert.

2.Das Bezirksamt wird gebeten, die erforderliche Sondernutzungsgenehmigung zu erteilen, sofern dem keine zwingenden rechtlichen Gründe entgegenstehen und das Vorhaben auch im Übrigen zu unterstützen.