Gesamtbetrachtung und Neubewertung der Bauvorhaben auf den Elbinseln und der Bedeutung des Wilden Waldes Wilhelmsburg für die Menschen im Stadtteil -Beiratsempfehlung 01/2024 des Beirates für Stadtteilentwicklung Wilhelmsburg vom 21.02.2024 (geändert)
Letzte Beratung: 27.02.2024 Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel Ö 9.2
Der seit der Sturmflut von 1962 nahezu ungestört aufgewachsene Wilde Wald (WiWa) ist der letzte Wald im Bezirk Hamburg-Mitte. Auf einer Fläche von ca. 9ha hat sich ein als „hochgradig wertvoll“ eingestufter Wald entwickelt (s. Biotopkartierung). „Der Wald bietet im dicht besiedelten Reiherstiegviertel einen unersetzbaren Rückzugsort für Mensch und Natur“ (Stellungnahme AG Naturschutz und BUND[1]). Der WiWa steigert die Lebensqualität im Viertel, indem er zahlreiche Funktionen erfüllt:
- Naherholungsgebiet (Stresssenkung, Gesundheitsschutz, Umweltgerechtigkeit)
- Klimaschutz (Kohlenstoffsenke)
- Klimaanpassung (Kühlung, Wasserrückhaltung)
- Artenschutz (Lebensräume für teils bedrohte Tiere und Pflanzen)
- Lärmschutz (Abschirmung zu Hafenindustrie und Verkehr)
- Luftreinigung (Schadstofffilter)
- Bildung und Forschung (Umweltbildung für Kitas, Schulen, Vereine; natürliche Waldentwicklung)
Die Bürgerinitiative „Waldretter:innen - WiWa bleibt!“, welche sich aus Bewohner:innen des Stadtteils zusammen gefunden hat, setzt sich seit vielen Jahren für den Erhalt des Waldes ein. Sie bietet zahlreiche Führungen durch den WiWa an und hat sich mit vielen anderen Akteuren im Viertel zusammengeschlossen, um u.a. wertvolle Bildungs- und Aufklärungsarbeit für alle interessierten Menschen zu ermöglichen.
Im Rahmen des geplanten Spreehafenviertels (B-Plan Wilhelmsburg 102) soll der Wilde Wald gerodet werden. Im neuen Viertel sollen ca. 1.100 Wohnungen und ca. 30.000 qm Gewerbeflächen entstehen. Der Bebauungsplan wird von allen Naturschutzverbänden abgelehnt, wobei diese in ihrer ausführlichen Stellungnahme1 darstellen, dass sich die Rodung nicht mit der geltenden Gesetzgebung vereinbaren lässt (u.a. Landeswaldgesetz, Hamburger Klimaplan).
Unter anderem verletzt dieses Bauvorhaben das Grundrecht des Artikel 20a Grundgesetz, wonach Bund und Länder in der Pflicht stehen, „in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen“ zu schützen. In Wilhelmsburg und Veddel sind laut Melderegister 37% der Einwohner:innen unter 30 Jahren alt. Damit die nachfolgenden Generationen in einer lebenswerten und zukunftsfähigen Stadt leben können, braucht es unter anderem Grünflächen und intakte Natur in der Stadt - mit dem geplanten Bauvorhaben würde der letzte Wald in Hamburg Mitte unwiederbringlich verschwinden
und somit ist es mit dem Artikel 20a GG nicht vereinbar.
Der Beirat für Stadtteilentwicklung Wilhelmsburg regt den Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel dazu an, den Hamburger Senat sowie die zuständigen Landesbehörden - BUKEA und BSW - und das ausführende Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung anzuregen folgende Schritte zu unternehmen:
Abstimmungsergebnis alle Anwesenden:
Ja: 24 Nein: 2 Enthaltung: 4
Abstimmungsergebnis Gremium (Pro Quartier und Fraktion je 1 Stimme)
Ja: 9 Nein: 0 Enthaltung: 1
Abstimmungsergebnis Fraktionsvertreter*Innen:
Ja: 1 Nein: 0 Enthaltung: 1
Um Beschlussfassung oder Kenntnisnahme wird gebeten.
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