23-0903

Genehmigung von Demonstrationen und Lärmbelästigung (Anfrage der AfD-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragestellerinnen und Fragesteller: Nicole Jordan, Marc-Manuel Kunstmann, Norbert Jordan, Bernd Bamberg und Benjamin Mennerich

Am 26. Juli 2025 fand im Bereich des Reiherstiegshauptdeichs eine Demonstration statt. Im Rahmen dieser „Veranstaltung“ kam es über mehrere Stunden hinweg zu erheblichen Lärmbelästigungen, die insbesondere durch laute Musik verursacht wurden. Besonders auffällig war der durchdringende, stark vibrierende Bass, der von der eingesetzten Beschallungstechnik ausging. Die tiefen Frequenzen waren in den umliegenden Wohngebäuden nicht nur deutlich hörbar, sondern auch physisch spürbar und führten zu einer spürbaren Beeinträchtigung der Wohn- und Lebensqualität.

Dies vorausgeschickt fragen wir die Verwaltung:

1. Wurde für die Demonstration am 26. Juli 2025 im Bereich des Reiherstiegshauptdeichs eine behördliche Genehmigung erteilt? Wenn ja, wer war der Antragsteller und was war der Anlass der Demonstration?

2. Welche Auflagen in Bezug auf Lautstärke und Beschallungstechnik wurden dem Veranstalter im Rahmen dieser Genehmigung auferlegt? Falls keine, wieso nicht und warum wurde während der Demonstration nicht in Bezug auf die erhebliche Lautstärke eingewirkt?

3. Welche Begrenzung gelten für den Einsatz von Beschallungstechnik auf Demonstrationen (insbesondere auch für niederfrequente Beschallung Bass)?

4. Wurden während der Veranstaltung die Lärmemissionen durch eine zuständige Behörde (z.B. Polizei, Ordnungsamt) gemessen oder überprüft? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen und wenn die unter Frage 3 genannten Grenzwerte überschritten wurden, wieso wurde nichts unternommen?

5. Welche Maßnahmen sind geplant oder vorgesehen, um vergleichbare Lärm-belästigungen bei zukünftigen Demonstrationen oder Veranstaltungen im betroffenen Bereich zu vermeiden?

6. Welche Mindestabstand zur Wohnbebauung muss bei derartigen Demonstration eingehalten werden und wurde dieser bei der oben genannten Demonstration eingehalten?

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