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Gefördertes Wohnen Neue Gröningerstr. 12 (Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion)

Antrag öffentlich

Sachverhalt

 

In einem Artikel des Hamburger Abendblatt vom 18.5. 2018 wurde berichtet, dass das Parkhaus an der Neuen Gröningerstr. 12 aufgegeben wird und die Stadt dort Wohnungsbau plant. Eine Konzeptausschreibung soll dort - wie im Artikel zu lesen war - die Bedingungen für eine zukünftige Bebauung regeln.

In unmittelbarer Nähe des Areals befindet sich das Katharinen-Quartier. Hier sind in den vergangenen Jahren ca. 130 attraktive, aber hochpreisige Mietwohnungen entstanden. Ebenfalls sehr nah sind weitere 180 frei finanzierte Wohnungen auf der Cremon-Insel entstanden. Auch hier liegen die Mieten auf einem Niveau, dass für durchschnittlich verdienende Bürgerinnen und Bürger nicht finanzierbar ist. Nördlich der Willy-Brandt-Str., aber ebenfalls im unmittelbaren Umfeld entstehen weitere Wohnprojekte. Das Viertel ist somit nicht mehr rein von Bürogebäuden geprägt, Wohnen nimmt einen immer stärkeren Stellenwert ein.

Die SPD Bezirksfraktion ist daher für eine Wohnnutzung des Grundstücks an der Neuen Gröningerstraße. Auf dem Areal könnte ein Neubau mit ca. 60-70 sozialgeförderte Wohnungen mit einer langen Bindungsfrist entstehen. In Teilen des Erdgeschosses sollen nicht kommerzielle Räume als Treffpunkt für den Stadtteil integriert werden. Gerade Baugenossenschaften und langfristig orientierte Bestandshalter, wie z.B. Baugemeinschaften mit örtlichem Bezug, könnten dies realisieren.

Für die SPD Hamburg-Mitte ist es wichtig, dass in den sehr zentralen Innenstadtbereich bezahlbarer Wohnraum für Bürgerinnen und Bürger entsteht. Zusammen mit dem Stadtteil-Treff und der gemischten Bewohnerinnen- und Bewohnerstruktur soll so eine lebendige Nachbarschaft entstehen.

 

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss möge daher beschließen:

1.Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich gegenüber den zuständigen Stellen (LIG) dafür einzusetzen, dass das Grundstück mit einen 100%igen Anteil geförderter Wohnungen mit einer langfristigen Bindungsfrist von mindestens 30 Jahren ausgeschrieben wird. Ein nicht kommerzieller Stadtteiltreff in Teilen des Erdgeschosses ist ebenfalls vorzusehen.

2.Der Bezirksamtsleiter wird gebeten sich für eine zügige Umsetzung zu ermöglichen.

3.Den zuständigen bezirklichen Gremien (Stadtentwicklungsausschuss SW /Bauauschuss) möge zeitnah berichtet werden.