21-4695.2

Gefahr eines Unfallschwerpunktes an der Kreuzung Veringstraße/ Vogelhüttendeich entschärfen

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 24.01.2019 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.6

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel hat in seiner Sitzung am 13.11.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-4695 einstimmig zugestimmt.

Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 22.11.2018 bestätigt.

 

Im Wege der Neugestaltung der nördlichen Veringstraße zur Tempo 25 Zone, wurde die Vorfahrt für den Kreuzungsbereich Veringstraße / Vogelhüttendeich geändert. Der Vogelhüttendeich (Tempo 50) hat keine generelle Vorfahrt mehr und es gilt die „Rechts vor Links“ Regelung. Die Veringstraße nördlich des Vogelhüttendeichs ist ein relativ verkehrsarmer Straßenabschnitt. Obwohl am Vogelhüttendeich auf die geänderte Vorfahrt seit gut einem Jahr mit einem Schild hingewiesen wird, kam es seit der Änderung der Vorfahrtregelung  zu schweren Unfällen. Der letzte Umfall geschah am 20. September 2018.

 

Der Regionalausschuss möge daher beschließen:

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei der entsprechenden Behörde für geeignete Maßnahmen einzusetzen, die die Gefahr eines Unfallschwerpunktes an der Kreuzung Veringstraße / Vogelhüttendeich entschärfen.

 

Das Polizeikommissariat 44 nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 03.01.2019 wie folgt Stellung:

 

Der Knoten Veringstraße / Vogelhüttendeich liegt am nördlichen Rand des Reiherstiegviertels, innerhalb eines Abschnittes, der im Laufe des Jahres 2016 in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich umgestaltet wurde.

Seit dieser Maßnahme gilt an dieser Stelle “Rechts-vor-Links“. Zuvor war der Vogelhüttendeich, der ab der Georg-Wilhelm-Straße als Einbahnstraße in Richtung Reiherstieg Hauptdeich besteht, als Vorfahrtstraße, gekennzeichnet mit dem Verkehrszeichen (VZ) 306, ausgewiesen.

Mit der Umgestaltung aller in Fahrtrichtung nach rechts abgehenden Straßen, abgesehen von der Veringstraße, in verkehrsberuhigte Bereiche, wurden auch die Einmündungen baulich neu hergerichtet. So wurden alle Einmündungen mit überfahrbaren Gehwegen abgebunden, wodurch sich baulich die Bevorrechtigung des Vogelhüttendeich ergibt und die Anordnung der Vorfahrtstraße aufgehoben werden konnte.

Lediglich an der Einmündung Veringstraße wurde die bestehende Vorfahrtregelung aufrechterhalten, da der kurze Ast der Veringstraße, der als Sackgasse Richtung Norden beschildert ist, nicht dem Charakter einer Spielstraße entspricht und dem zufolge keine Umwandlung in einen verkehrsberuhigten Bereich infrage kam.

 

An diesem Verkehrsknoten, an dem im Vogelhüttendeich durch das VZ 102 (Warnzeichen mit dem Hinweis Kreuzung oder Einmündung) auf die Kreuzung mit “Rechts-vor-Links“ – Regelung hingewiesen wird, haben sich im Jahr 2018 von Januar bis einschließlich September neun (-9-) Verkehrsunfälle ereignet. In acht Fällen waren Fehler beim Einbiegen oder Kreuzen ursächlich. Bei fünf Unfällen mit Personenschaden kam es zu zehn leichtverletzten Verkehrsteilnehmern.

Aufgrund dieser Entwicklung wird dieser Knoten künftig als Unfallhäufungsstelle geführt und es resultiert daraus bereits die Verpflichtung für die Straßenverkehrsbehörde geeignete Maßnahmen zu prüfen und erforderlichenfalls gemeinsam mit dem Straßenbaulastträger umzusetzen, um die Unfallgefahr zu reduzieren oder bestenfalls zu beseitigen.

 

In der Zeit nach der Umgestaltung, die November 2016 abgeschlossen wurde, ereigneten sich 13 Unfälle, bei denen neun (-9-) Mal die Regel “Rechts-vor-Links“ missachtet wurde.

Neben den neun Unfällen in 2018 ereigneten sich vier im Jahre 2017.

In den drei Jahren zuvor, als noch vorfahrtbeschildernde Zeichen galten, ereigneten sich insgesamt 15 Unfälle (2014: sieben, 2015: drei, 2016: fünf).

 

Aus diesen Zahlen ist ersichtlich, dass nicht sprunghaft mit der Umstellung von Vorfahrtbeschilderung auf “Rechts-vor-Links“ – Regelung die Unfallhäufung stieg. Sie ist hier vielmehr schwankend und hat in 2018 einen Stand erreicht, der zwingend Maßnahmen nach sich ziehen muss und wird.

 

Aktuell bestehen Überlegungen, den Knoten baulich verändern zu lassen, um die Kreuzungssituation noch deutlicher herauszustellen.

Eine bauliche Veränderung ist in diesem Bereich ohnehin in absehbarer Zeit zwingend erforderlich, weil auf der Metrobuslinie 13, die diesen Bereich befährt, eine verlängerte Fahrzeugversion zum Einsatz kommen soll.

Bei einer Probebefahrung hat sich gezeigt, dass ein solcher Bus beim Linksabbiegen aus dem Vogelhüttendeich in die Veringstraße mit seinem Heck den rechten Gehwegbereich des Vogelhüttendeich überstreicht. Damit besteht ein Gefahrenmoment für Fußgänger an dieser Stelle, die sich auf dem Gehweg sicher wägen.

Im Zuge dieser Maßnahme wird dieser Knoten auch speziell hinsichtlich der dort bestehenden Unfallhäufung betrachtet und alle vertretbaren Maßnahmen, die geeignet sind das Gefahrenmoment zu reduzieren, zum Einsatz gebracht.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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