Geändertes Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen im Uferpark
Letzte Beratung: 22.02.2022 Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel Ö 7.1
Im Mai letzten Jahres wurde dem Bezirksamt von Hamburg Port Authority (HPA) mitgeteilt, dass die Fläche Uferpark und Reiherstiegknie im Achtungsabstand der Störfallbetriebe PCH & PCG und SACO Shipping GmbH liegen und geplante Veranstaltung damit unter den Genehmigungsprozess nach § 31 SOG fallen.
Die HPA ist als Flächeneigentümerin die genehmigungsführende Behörde. Im Rahmen des Genehmigunsprozesses der Veranstaltung MS Dockville wurde u.a. vom Bezirksamt eine Stellungnahme abgefordert.
Auf der Fläche Uferpark findet jedoch nicht nur das Dockville Festival statt. Auch kleine Kulturveranstaltungen, wie z.B. Konzerte im Rahmen von 48h-Wilhelmsburg fanden dort in den vergangenen Jahren statt. Für diese Veranstaltenden wird es kaum möglich sein, das umfangreiche Genehmigungsverfahren nach § 31 SOG zu durchlaufen, da ihnen die personellen und finanziellen Mittel fehlen dürften.
Es wird folglich darauf hinaus laufen, dass kleinere Stadtteil-Kulturformate auf den besagten Flächen wohl nicht mehr stattfinden können. Ersatzflächen z.B. im Inselpark kann das Bezirksamt leider nicht uneingeschränkt vorhalten. Die genannten Formate gehen teilweise mit einer erhöhten Geräuschemission einher, die mit der angrenzenden Wohnbebauung am Inselpark nicht in Einklang gebracht werden können.
Das Bezirksamt wird Antragstellende über das neue Genehmigungsverfahren informieren.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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