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Fußgänger im Vogelhüttendeich vor Wildparkern schützen (Antrag der CDU-Fraktion)

Antrag öffentlich

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel  hat in seiner Sitzung am 15.05.2018 den unten stehenden Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion DIE LINKE zur weiteren Befassung an den Ausschuss für Verkehr und Umwelt abgegeben.

 

Die Sielbauarbeiten im östlichen Vogelhüttendeich (zwischen Zeidlerstraße und Assmannkanal) sind beendet. Die Neubauten an der Kreuzung zur Zeidlerstraße ebenso. Außerdem stehen die Instandsetzungsarbeiten der Häuser 104 und 106 kurz vor der Beendigung. Sämtliche Sperrungen der Straßenverkehrsfläche sind entfernt. Selbst die Verkehrseinrichtungen 626-10 und 626-20 (Leitplatten) in den Straßennasen sind endlich aufgestellt.

Nunmehr gibt es keinen ersichtlichen Anlass mehr, dass Kraftfahrzeughalter ihre Fahrzeuge wild im östlichen Vogelhüttendeich abstellen und so ungeniert die ohnehin teilweise sehr schmalen Wege für Fußgänger blockieren.

 

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel möge beschließen:

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei den zuständigen Dienststellen dafür einzusetzen, dass

 

  • Die ausgewiesenen Parkplätze im östlichen Vogelhüttendeich Südseite auf dem Teilstück zwischen der Georg-Wilhelm-Straße und dem Assmannkanal werden deutlich sichtbar mit dem Richtzeichen 315-55 und dem Zusatzzeichen 1052-35 mit Massenangabe 2,8t ausgeschildert. Zur Sicherung der Fußwege und der Grünanlagen werden die ausgewiesenen Parkplätze ausreichend mit Pollern (grauer Stahlpfeiler mit rotem Streifen) versehen.

 

  • Die ausgewiesenen Parkplätze im östlichen Vogelhüttendeich Nordseite auf dem Teilstück zwischen der Georg-Wilhelm-Straße und dem Assmannkanal werden deutlich sichtbar mit dem Richtzeichen 315-50 und dem Zusatzzeichen 1052-35 mit Massenangabe 2,8t ausgeschildert. Die Parkplätze sind entsprechend neu zu markieren.

 

  • Vor dem Haus Vogelhüttendeich 102  von der Kreuzung Zeidlerstraße an wird in nötiger Länge bis zur Straßennase eine schraffierte Fläche nach Vorschriftzeichen 299 erstellt.

 

  • Vor dem Haus Vogelhüttendeich 113  von der Einfahrt zum Hinterhof an wird in nötiger Länge bis zur Straßennase eine schraffierte Fläche nach Vorschriftzeichen 299 erstellt.