22-1989

Fußballplätze kindgerecht und sicher gestalten! (Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.05.2021
Sachverhalt

 

Kinder und Jugendliche benötigen öffentliche Räume und Plätze, um sich frei entfalten zu können. Spiel- und Fußballplätze spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle, da sie dort Freunde treffen und kennenlernen, mit Gleichaltrigen in Austausch kommen und sich sportlich betätigen. Nicht zuletzt sind öffentlich zugängliche Orte zur Freizeitnutzung auch deshalb wichtig, weil sie Kindern und Jugendlichen einen Rückzugsort bieten und das Sozialverhalten durch Gruppenaktivitäten positiv beeinflussen können. Funktionsfähige, barrierefreie und pädagogisch wertvolle Spielplätze und öffentliche Sportmöglichkeiten sind also eine zentrale Voraussetzung für eine kindergerechte Entwicklung. Eine notwendige Voraussetzung hierfür ist, dass die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen ausnahmslos gewährleistet wird und Eltern sich keine Sorgen über die Gesundheit ihrer Kinder machen müssen.

In diesem Zusammenhang fällt der befestigte Fußballplatz in der Grünanlage zwischen Schipperort, Ilenbrook und Schutenort negativ auf. Die Umzäunung des Fußballplatzes ist so konstruiert, dass die Bälle beim Spiel leicht in den praktisch angrenzenden Ernst-August-Kanal fallen. Die Kinder und Jugendlichen müssen anschließend die Bälle aus dem Ernst-August-Kanal fischen. Das angehängte Schreiben der Jugendlichen und Eltern unterstreicht dies. Demnach kam es in der Vergangenheit schon mehrmals dazu, worauf in dem Schreiben und in persönlichen Gesprächen auch hingewiesen wurde. All das birgt ein Sicherheitsproblem für die Kinder und Jugendlichen. Die Mängel sollten schnellstmöglich behoben werden.

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss beschließen:

Der Fußballplatz in der Grünanlage zwischen Schipperort, Ilenbrook und Schutenort (21107 Hamburg) muss ganzheitlich und zu allen Seiten einheitlich und gleichmäßig eingezäunt werden. Dies gilt insbesondere für das Gitter an der nördlichen Seite des Fußballplatzes, das parallel zum Gewässer liegt. Das Risiko, dass die Bälle in das Gewässer fallen, muss deutlich reduziert werden.