Für mehr Verkehrssicherheit an der Fahrradstraße Horner Weg
Der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde/Rothenburgsort hat in seiner Sitzung am 13.11.2018 an-liegenden Antrag der GRÜNE-Fraktion Drs. 21-4748 mehrheitlich -gegen die Stimmen der CDU- und AfD-Fraktion- beschlossen.
Die Bezirksversammlung hat den Beschluss in ihrer Sitzung am 22.11.2018 mehrheitlich -gegen die Stimmen der CDU- und AfD-Fraktion- bestätigt.
Die Fahrradstraße Horner Weg ist eine wichtige Verbindung für den Radverkehr zwischen der Innenstadt und Hamburgs Osten. Leider ist die Verkehrssicherheit im Horner Weg noch verbesserungswürdig. Die Regelung der Vorfahrtsgewährung an abgesenkten Bordsteinen ist in Hamburg noch nicht weit genug verbreitet und sorgt an der benannten Straße für die Vorfahrtnahme durch einbiegende Fahrzeuge auf den Horner Weg. Die ist nicht die einzige Fahrradstraße, an der Probleme mit Vorfahrtsregelungen bestehen. An der Alster wurde der Harvestehuder Weg schon wegen Unfällen durch Vorfahrt gewährende Schilder ergänzt. Damit nicht eine vermeintliche Rechts-vor-Links Regelung angewandt wird, muss am Horner Weg eine deutlichere Beschilderung oder anderweitige Maßnahme die Vorfahrt für die Verkehrsteilnehmenden klarer darstellen.
Dasselbe Problem besteht bei der Einfahrt aus der Fahrradstraße über den abgesenkten Bordstein auf die Kreuzung Horner Weg/Casper-Voght-Straße. Entgegenkommende Fahrzeuge, die nach links auf die Caspar-Voght-Straße abbiegen möchte, haben eigentlich Vorfahrt, gewähren aber den Verkehrsteilnehmer*innen, die aus der Fahrradstraße kommen und geradeaus weiterfahren möchten, Vorfahrt. Aus Unkenntnis über die Verkehrsregeln kommt es an dieser Stelle regelmäßig zu Irritationen.Abseits der Vorfahrtsregelung ist die Nicht-Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung eine Ursache für gefährliche Situationen und Unfälle an der Fahrradstraße. Es sollte geprüft werden, wie durch bauliche Maßnahmen oder Kontrollen das Einhalten der Geschwindigkeit sichergestellt werden kann.
Der Regionalausschuss HHBR möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten,
1. Zu prüfen, wodurch die Vorfahrtsregelung an der Fahrradstraße Horner Weg für alle Verkehrsteilnehmer*innen transparent dargestellt werden kann. Möglichkeiten wären unter anderem die Beschilderung mit Vorfahrt-achten-Schildern und eindeutige Markierungen auf der Straße.
2. zu prüfen, ob zukünftig aus Kostengründen grundsätzlich Vorfahrt-Achten-Schilder anstatt abgesenkter Bordsteine an Fahrradstraßen verwendet werden sollten.
3. Zu prüfen, wie die Geschwindigkeitsbegrenzung für Autofahrer*innen auf dem Horner Weg eingehalten werden kann.
4. Dem Ausschuss über das Ergebnis zu berichten.
Die Behörde für Inneres und Sport teilt zum Beschluss folgendes mit:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.