Freundschaftsbänke im Bezirk Hamburg-Nord - Bestand, Zustand und Planung Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der GRÜNE-Fraktion
Ende Juni findet erneut die bundesweite Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ (22.-28. Juni 2026) statt. Diese wurde erstmals im Jahr 2023 durchgeführt und von der damaligen Bundesregierung initiiert, die Einsamkeit als gesellschaftliche und gesundheitliche Herausforderung anerkannt hat.
Einsamkeit betrifft alle gesellschaftlichen Gruppen, in besonderem Maße jedoch ältere Menschen. Aus diesem Grund wurde das Thema auch in das Programm der altersfreundlichen Stadt für Hamburg aufgenommen. Darauf verständigte sich die Koalition aus SPD und GRÜNEN; der Senat hat sich zur Umsetzung verpflichtet. Der Antrag auf Aufnahme in das weltweite Netzwerk der WHO „Age-friendly City“ wurde gestellt, und im Februar 2025 wurde die Freie und Hansestadt Hamburg als vierte Stadt in Deutschland aufgenommen.
Ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Einsamkeit sind die sogenannten „Freundschaftsbänke“, die ebenfalls Bestandteil des Konzepts sind. Im Unterschied zu herkömmlichen Parkbänken sind Freundschaftsbänke farblich hervorgehoben und mit einem Spruch versehen, der zum Gespräch („Klönen“) einlädt. Sie fördern so den sozialen Zusammenhalt, laden zum Austausch ein und schaffen Begegnungen zwischen verschiedenen Generationen. Darüber hinaus tragen sie zur Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum bei.
Diese Bänke sollen gut sichtbar im Stadtbild platziert werden, insbesondere an Orten, die häufig von älteren Menschen frequentiert werden oder entlang ihrer alltäglichen Wege liegen. Sie bieten nicht nur älteren Menschen, sondern auch Familien und mobilitätseingeschränkten Bürger*innen die Möglichkeit, sich auszuruhen und Kontakte zu knüpfen.
Um eine Ausstattung aller Bezirke mit Freundschaftsbänken zu ermöglichen, wurde vom Land Hamburg eine Finanzierungsmöglichkeit geschaffen. In einem Antrag hatten die Fraktionen von SPD und GRÜNEN wurde die Bürgerschaft aufgefordert, für die Seniorenpolitik ein entsprechendes Investitionsprogramm zu beschließen. (Drs. 22/10295, Kapitel C 4; [1])
Dort heißt es:
„Der Senat wird ersucht, (…) Investive Mittel in Höhe von 250 000Euro sowie konsumtive Mittel in Höhe von 70.000 Euro pro Jahr nach Einwohnerwert der Bezirke zur Errichtung von „alters- und kommunikationsfreundlichen Bänken zur Verfügung zu stellen und der Bürgerschaft bis zum 31.12.2024 über die Umsetzung zu berichten.“
Ich frage vor diesem Hintergrund:
Wie steht das Bezirksamt generell zu dieser Form der Kommunikationsförderung?
Welche Vor- oder Nachteile sieht es in der Aufstellung von Freundschaftsbänken?
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