Fraktionsfinanzen transparent machen - freiwillige Veröffentlichung der Rechenschaftsberichte in Hamburg-Mitte (Antrag der Volt-Fraktion)
Letzte Beratung: 19.02.2026 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 9.7
Die sechs Fraktionen der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte erhalten nach § 5 Abs. 1 Entschädigungsleistungsgesetz (EntschädLG) monatliche Zuschüsse aus Steuermitteln. Der Grundbetrag liegt seit 2025 bei 4.204,71 Euro pro Fraktion zuzüglich 739,94 Euro pro Mandat. Über alle sechs Fraktionen mit zusammen 49 Mandaten summieren sich die Zuschüsse auf einen hohen sechsstelligen Betrag pro Jahr. Dieses Geld stammt vollständig aus öffentlichen Mitteln und dient ausschließlich der Fraktionsarbeit.
Das EntschädLG schreibt vor, dass jede Fraktion über ihre Einnahmen und Ausgaben jährlich Rechnung legt, die durch einen Wirtschaftsprüfer testiert und als Bürgerschaftsdrucksache veröffentlicht wird (§ 5 Abs. 6 bis 9 EntschädLG). Die Veröffentlichung erfolgt allerdings nur in stark aggregierter Form: Die Rechenschaftsberichte aller Fraktionen aller sieben Bezirksversammlungen werden in einer einzigen Drucksache (Drs) zusammengefasst (vgl. Bürgerschafts-Drs 22/18194 für das Jahr 2023), die lediglich Gesamtsummen in den Kategorien Personal, Sachaufwand sowie Zusammenarbeit und Dienstreisen ausweist. Einzelne Ausgabeposten, die Höhe der Betriebsmittelrücklagen oder die Zahl der beschäftigten Personen sind daraus nicht ersichtlich. Eine darüber hinausgehende Veröffentlichungspflicht besteht nicht; das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) findet auf Fraktionen keine Anwendung, da diese keine informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 3 HmbTG sind.
Warum dieses Thema jetzt drängt, zeigen aktuelle Vorgänge auf mehreren Ebenen. Anfang Februar 2026 deckten verschiedene Medienberichte auf, dass AfD-Abgeordnete systematisch Familienangehörige von Parteikollegen aus öffentlichen Mitteln beschäftigten. Laut Schätzungen aus dem AfD-Fraktionsvorstand im Bundestag könnte etwa die Hälfte der 151 Bundestagsabgeordneten der Partei direkt oder indirekt betroffen sein. Auf kommunaler Ebene ermittelt die Staatsanwaltschaft Augsburg wegen Untreue und Betrug gegen AfD-Kommunalpolitiker, die städtische Fraktionsmittel zweckentfremdet und in Rechenschaftsberichten bewusst falsch deklariert haben sollen.
Auch wenn in Hamburg-Mitte keine vergleichbaren Fälle bekannt sind, zeigen die Vorgänge ein strukturelles Problem: Wo Rechnungslegung nur intern geprüft und nur aggregiert veröffentlicht wird, fehlt öffentliche Kontrolle als Korrektiv. In der Bürgerschaftsdrucksache werden Personalausgaben lediglich als Gesamtsumme ausgewiesen – wie viele Personen beschäftigt werden und in welcher Funktion, ist daraus nicht ersichtlich.
Mit dem fraktionsübergreifenden Antrag „MITTEinander: Maßnahmenpaket für Transparenz und Beteiligung" (Drs 22-2026) hat die Bezirksversammlung den Grundsatz bekräftigt, dass transparente Informationen die Grundlage für Vertrauen in politisches Handeln darstellen. Dieser Grundsatz sollte auch für die Fraktionen selbst gelten.
Die Volt-Fraktion hat ihren vollständigen, testierten Rechenschaftsbericht für das Kalenderjahr 2024 freiwillig veröffentlicht (https://volt-fraktionen-hamburg.org/mitte/transparenz) und damit gezeigt, dass Transparenz über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus praktikabel ist.
Sachverhalt in einfacher Sprache:
Worum geht es? Die Fraktionen in der Bezirksversammlung bekommen jeden Monat Geld aus Steuern. Das Geld ist für die politische Arbeit. Jede Fraktion muss einmal im Jahr aufschreiben, wofür sie das Geld ausgegeben hat. Ein Wirtschaftsprüfer kontrolliert das. Aber die Berichte werden nur als kurze Zusammenfassung veröffentlicht. Man kann darin nicht erkennen, wofür genau das Geld verwendet wurde.
Warum ist das wichtig? In anderen Teilen Deutschlands gab es Probleme mit Fraktionsgeld. Geld wurde nicht richtig verwendet. Wenn die Berichte für alle sichtbar sind, kann so etwas leichter verhindert werden. Öffentliches Geld verdient öffentliche Kontrolle.
Beschluss:
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte möge beschließen:
Petitum in einfacher Sprache:
Was wird beantragt?
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.