Förderanträge auf Projektförderung Stadtteilkultur Datenschutz und Abgabefristen
Letzte Beratung: 05.12.2019 Ausschuss für Musik, Kultur und Kreatives Ö 5.1
1) Gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) muss die Verwaltung im Antrag und in den Anhängen schwärzen, was auf persönliche Daten (Namen, Fotos u.a.) schließen ließe. Auch evtl. urheberrechtlich geschützte Daten sind von einer Veröffentlichung ausgenommen, es sei denn, es liegt vorab eine schriftliche Einverständniserklärung des Rechteinhabers vor.
2) Nach Art. 5 Abs. 1 Buchstabe c der DSVO muss die Verarbeitung personenbezogener Daten dem Zweck angemessen und sachlich relevant sowie auf das für den Zweck der Datenverarbeitung notwendige Maß beschränkt sein (Datenvermeidung und Datensparsamkeit). Aus diesem Grund wird das bisher persönlich/vertraulich an die Politik weitergeleitete Datenblatt der Stadtteilkulturmittelanträge nicht mehr mitversendet. Im Datenblatt sind schutzwürdige Kontaktdaten und Unterschriften enthalten und für die Datenweitergabe besteht nach DSGVO kein hinreichender Grund.
Zusätzlich werden die Antragstellerinnen und Antragsteller gebeten, auf umfassende Extraprojektskizzen mit Fotos usw. zu verzichten. Im Antragsvordruck sind für die Projektskizze 2.000 Zeichen vorgesehen, um das Vorhaben zu verdeutlichen. Die Antragsformulare Stadtteilkultur der Bezirke sind mit der Behörde für Kultur und Medien (BKM) abgestimmt.
3) Die Verwaltung bittet um die Einhaltung einer angemessenen Bearbeitungsfrist für eingehende Anträge. In der Förderrichtlinie Stadtteilkultur sind in der Regel mindestens acht Wochen vor Projektbeginn vorgesehen (4.2 Projekte der Stadtteilkultur). Eine kurzfristige Nachverschickung an den MKK Ausschuss ist wegen der Fehleranfälligkeit teilweise in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht mehr möglich. Die Verwaltung informiert die Antragsteller/Antragstellerinnen über dieses Vorgehen auf der Webseite www.hamburg.de/mitte/stadtteilkultur.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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