22-0104.1

Flussschifferkirche unterstützen, hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG

Mitteilung öffentlich

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19.09.2019
Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 06.08.2019 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion Drs. Nr. 22-0104 einstimmig anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.

 

 

Johann Hinrich Wichern gründete die Binnenschifferseelsorge 1871 und betreut seitdem die Binnenschiffer auf der Elbe. Die Flussschifferkirche liegt am Kehrwiedersteg in Hamburg Mitte und hat eine lange Vorgeschichte in Rothenburgsort und auf der Veddel. 1952 wurde die Kirche geweiht und kümmert um die Binnenschiffer und ihre Familien, außerdem Menschen, die in Hafennähe wohnen. Die Trägerschaft der Kirche ging 2007 auf den privaten Fördervereins der Flussschifferkirche über. Seitdem betreibt dieser Verein die einzige schwimmende Kirche in Deutschland und trägt zum Erhalt dieser schönen Hamburgensie bei.  Da der Verein durch geistliche wie auch kulturelle Veranstaltungen die Betriebskosten einspielt, ist die Flussschifferkirche weitestgehend autark und bietet für Hochzeiten und kulturelles Leben einen zentralen Anlaufpunkt in unserem Bezirk.

Alle zehn Jahre muss die Kirche, bzw. der Ponton, zur technischen Untersuchung und Ausbesserung in die Werft.  Die Kosten belaufen sich auf rund bis zu 33.000 Euro, wovon schon 3.000 Euro durch den Förderverein übernommen wurden.

 

Dies vorrausgeschickt möge der Hauptausschuss beschließen, dass dem Förderverein Flussschifferkirche bis zu 30.000 Euro aus dem Förderfonds investiv für den Werftaufenthalt und die  notwendigen Arbeiten zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.