Fließenden Radverkehr auf der Veloroute sicherstellen - Prüfung der Anordnungsfähigkeit von Wartelinien - Antrag der GRÜNE Fraktion
Die derzeitigen Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) führen dazu, dass Wartelinien vor Lichtsignalanlagen in Hamburg nur sehr eingeschränkt angeordnet werden können. Dabei sehen obwohl die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als auch die dazugehörige Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO zu Zeichen 341) solche Markierungen ausdrücklich vor. Das gilt insbesondere dort, wo Straßen oder Zufahrten unmittelbar vor einer Lichtsignalanlage einmünden.
Dabei können Wartelinien ein sehr wirksames Instrument sein, um Kreuzungsbereiche freizuhalten, auf diese Weise den kreuzenden Verkehrsfluss sicherzustellen und zugleich die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dies gilt insbesondere auch für den Radverkehr auf Velorouten, der durch in Kreuzungsbereiche hineinragende Kraftfahrzeuge häufig behindert oder gefährdet wird.
Ein bereits existierendes Beispiel für eine entsprechende verkehrsbehördliche Praxis ist die Anordnung einer Wartelinie im Kreuzungsbereich Holzdamm / An der Alster in St. Georg. Dort wurde eine Wartelinie auf der Fahrbahnoberfläche markiert, um einen sensiblen Verkehrsraum für den Radverkehr auf der Veloroute 6 freizuhalten.
In Hamburg-Nord stellt die Uferstraße entlang des Eilbekkanals als Teil der Veloroute 6 eine wichtige Radverkehrsverbindung von Volksdorf in Richtung Innenstadt dar. Bereits seit 2012 ist die Uferstraße als Fahrradstraße ausgewiesen. Sie wird entsprechend stark durch den Radverkehr genutzt.
An den Kreuzungen der Uferstraße mit der Richardstraße sowie der Wagnerstraße wird die Führung der Fahrradstraße jedoch regelmäßig durch wartende Kraftfahrzeuge blockiert.
Ursache hierfür ist, dass sich unmittelbar nördlich der Uferstraße jeweils eine Fußgänger-Lichtsignalanlage befindet. Bei Rotlicht stauen sich Fahrzeuge auf der Richard- beziehungsweise Wagnerstraße bis in den Kreuzungsbereich der Uferstraße zurück.
Dadurch wird der Radverkehr auf der Veloroute erheblich beeinträchtigt. Radfahrende müssen sich zwischen wartenden Fahrzeugen hindurchbewegen oder anhalten, obwohl auf der Uferstraße selbst keine Ampel existiert, die zum Anhalten verpflichtet. Besonders problematisch ist dies für Kinder und weniger geübte Radfahrende, da wartende Fahrzeuge die Sicht stark einschränken. Zudem entstehen gefährliche Situationen, wenn die Ampel wieder auf Grün schaltet und die Fahrzeuge anfahren. Außerdem sind die Velorouten explizit für pendelnde Alltags-Radfahrende gedacht, die zügig zur Arbeit, zur Schule oder in die Uni kommen wollen. Ein unnötiges Ausbremsen des Verkehrs konterkariert daher den Zweck der Velorouten.
Vor diesem Hintergrund sollte geprüft werden, ob an den Kreuzungen Uferstraße / Wagnerstraße und Uferstraße / Richardstraße jeweils Wartelinien vor den Lichtsignalanlagen markiert werden können. Diese würden die Kreuzungsbereiche freihalten und die Sicherheit sowie den Fluss des Radverkehrs deutlich verbessern.
Um Fälle wie den oben beschriebenen künftig zu vermeiden, sollten für Kreuzungssituationen, in denen durch Rückstau eine Veloroute blockiert wird, Wartelinien nicht länger grundsätzlich abgelehnt werden.
Der Ausschuss möge daher beschließen:
Für die GRÜNE Fraktion
Marcel Bulawa
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