22-2625

Fischwilderei im Ernst-Augst-Kanal bei der Schleuse (Anfrage der AfD-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragestellerinnen und Fragesteller: Norbert Jordan, Nicole Jordan, Marc-Manuel Kunstmann

 

Seit Jahren gibt es in Wilhelmsburg immer wieder Verstöße gegen das Hamburger Fischereigesetz. Zu diesen Verstößen wird dann entsprechend die Polizei gerufen, um die Gesetzesverstöße zu überprüfen und evtl. Strafanzeige zu stellen. Vermehrt wurde uns jetzt berichtet, dass besonders im Schleusenbereich diese Verstöße gemeldet werden, aber die Polizei diese nicht aufnimmt, da den Beamten die entsprechende Gesetzeslage nicht bekannt ist. Bei den Angelscheinschulungen werden die zukünftigen Angeln darauf hingewiesen, dass das Angeln im Schleusenbereich und im 50 m Umkreis verboten sei, da es sich um eine Schutzzone handelt. Die bei diesen Verstößen herbeigerufene Wasserschutzpolizei, kennt sich in der Regel aber nicht mit den geltenden Gesetzen aus. Daher stellen sich uns folgende Fragen:

 

  1. Warum Kennen sich die Beamten des PK 44, als auch die WPK 2 mit der 50-m Bestimmung im Schleusenbereich nicht aus?

 

  1. Warum gibt es keinen zugänglichen Gesetzestext im Internet der eindeutig zu lesen ist?

 

 

  1. Warum weden Verstöße mit Hinsicht auf die Finanziellenlage der Stadt, als nichtig angesehen? Es drohen immerhin Strafen von bis zu 400 Euro.

 

  1. Warum werden im Schleusenbereich keine Kontrollen durch fachlich kompetentes Personal durchgeführt?

 

 

 

 

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