Fischwilderei im Ernst-Augst-Kanal bei der Schleuse (Anfrage der AfD-Fraktion)
Fragestellerinnen und Fragesteller: Norbert Jordan, Nicole Jordan, Marc-Manuel Kunstmann
Seit Jahren gibt es in Wilhelmsburg immer wieder Verstöße gegen das Hamburger Fischereigesetz. Zu diesen Verstößen wird dann entsprechend die Polizei gerufen, um die Gesetzesverstöße zu überprüfen und evtl. Strafanzeige zu stellen. Vermehrt wurde uns jetzt berichtet, dass besonders im Schleusenbereich diese Verstöße gemeldet werden, aber die Polizei diese nicht aufnimmt, da den Beamten die entsprechende Gesetzeslage nicht bekannt ist. Bei den Angelscheinschulungen werden die zukünftigen Angeln darauf hingewiesen, dass das Angeln im Schleusenbereich und im 50 m Umkreis verboten sei, da es sich um eine Schutzzone handelt. Die bei diesen Verstößen herbeigerufene Wasserschutzpolizei, kennt sich in der Regel aber nicht mit den geltenden Gesetzen aus. Daher stellen sich uns folgende Fragen:
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