22-0470

Finanzierung des Stadtteilprojekts Sonnenland sichern! (Antrag der SPD, CDU und FDP)

Antrag öffentlich

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25.11.2019
Sachverhalt

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 1. Oktober 2019 insgesamt 80.000 Euro aus der Rahmenzuweisung der offenen Kinder- und Jugendarbeit für die Arbeit des Vereins „Stadtteilprojekt Sonnenland e.V.“ beschlossen. Die Mittel setzen sich zusammen aus 36.140 Euro für Honorare und 44.010 Euro für Sachmittel. Die zur Verfügung gestellten Mittel ermöglichen keine Finanzierung von Personalkosten, d.h. hauptamtlich angestellten Mitarbeitenden.

 

Bisher ist ein Mitarbeiter in 2019 durch Mittel des Verfügungsfonds angestellt worden. Das Stadtteilprojekt Sonnenland e.V. beantragt für die Weiterführung der Personalstelle in 2020 Haushaltsmittel i.H.v. 35.788,34 Euro. Derzeit sind die gesamten Mittel der RZ OKJA und FamFö durch Beschlüsse gebunden, die beantragen Mittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Um die Arbeit vor Ort abzusichern, ist es erforderlich, dass die hauptamtlich beschäftigte Person auch in 2020 ihrer Arbeit vor Ort nachgehen kann, um die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sowie die Honorarkräfte zu entlasten.

 

Daher sollen die bisher bewilligten Mittel auch anteilig für Personalkosten mit verwendet werden dürfen. Zusätzlich soll unter Finanzierungsvorbehalt eine Bewilligung der 35.788,34 Euro erfolgen, die nach Übertragung der Restmittel von 2019 in 2020 (voraussichtlich im Sommer 2020) gedeckt werden könnten.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge der Jugendhilfeausschuss Hamburg-Mitte beschließen:

Der Jugendhilfeausschuss

  1. unterstützt die Arbeit des Vereins „Stadtteilprojekt Sonnenland e.V.“.
  2. beschließt, dass die dem Stadtteilprojekt Sonnenland e.V. aus der Rahmenzuweisung OKJA zur Verfügung gestellten Mittel i.H.v. 80.000 Euro auch anteilig für Personalkosten ausgegeben werden können.
  3. beschließt unter Finanzierungsvorbehalt unterjährig in 2020 eine Aufstockung der Rahmenzuweisung OKJA für das Stadtteilprojekt Sonnenland e.V. i.H.v. 35.788,34 Euro.