22-3602

Feuerwerke in den innerstädtischen Stadtteilen (Anfrage der SPD-, FDP- und CDU-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Fatih Can Karismaz, Roland Hoitz, Jimmy Blum

 

Die Neustadtkonferenz hat einen Antrag beschlossen, in dem die Anwohner*innen sich über die Lärmbelästigung durch private und öffentliche Feuerwerke beschweren.

Den Anwohner*innen geht es unter anderem um die Häufigkeit der Veranstaltungen in den letzten Jahren, die Feuerwerke nutzen.

Außerdem wird die Frage aufgeworfen, ob es grundsätzliche Regelungen und Vorgaben für die Veranstalter gibt.
 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Stellen:
 

  1. Wie viele Großveranstaltungen haben in den letzten fünf Jahren eine Genehmigung erhalten, ein Feuerwerk zu organisieren?
  2. Wann und bei welcher Stellen müssen sich Privatpersonen eine Erlaubnis einholen, um ein privates Feuerwerk zu zünden?
  3. Wie viele Privatpersonen haben in den letzten fünf Jahren eine Genehmigung erhalten, ein Feuerwerk zu organisieren?
  4. Gibt es bereits eine Möglichkeit öffentlich einzusehen, wann in Hamburg(-Mitte) ein Feuerwerk gezündet wird?
    a. Wenn nicht: Warum gibt es bislang keine öffentlich einsehbare Plattform?
  5. Welche Vorgaben und Regelungen gibt es bereits für Privatpersonen und/oder Veranstalter für Feuerwerke?
  6. Wie kann dafür Sorge getragen werden, dass besonders laute Feuerwerkselemente, wie z. B. Kanonenschüsse nicht eingesetzt werden?

 

 

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