23-1403

Fäll- und Rodungsarbeiten Jenerseitedeich 53 (Anfrage der CDU-Fraktion) (nicht öffentlich und vertraulich)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: rn Frommann

Auch auf den Elbinseln hat es im Januar geschneit. Viele Wege und Nebenstraßen sind bis heute noch nicht vom Schnee und insbesondere Eis geräumt. Für alle Menschen, aber insbesondere jene, die beispielsweise auf einen Rollator oder Rollstuhl angewiesen sind, und Ältere, die die Flächen nutzen müssen, entsteht hier eine völlig unnötige Gefahr des Ausrutschens und Stürzens.

Besonders wenig oder gar nicht geräumt sind derzeit aber auch u.a. Bahnhofspassage und der Marktplatz in Kirchdorf-Süd. Hier sind weder der Gehweg noch die Flächen so geräumt, dass eine gefahrlose Nutzung möglich ist.

Teilweise überschneiden sich die Eigentumsverhältnisse in diesen Bereichen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

  1. Wer ist zuständig für die Schnee- und Eisräumung in den oben genannten Bereichen (Bahnhofspasssage bzw. Marktplatz Kirchdorf-Süd) und wurden die Verantwortlichen auf ihre Räum- und Streupflicht hingewiesen? Wenn nicht, warum nicht? Wann ja, wann geschah dies?
  2. Die Vorschriften zur Schnee- und Eisräumverpflichtung sind gesetzlich umfassend und ausgiebig geregelt. Welche weiteren Maßnahmen/Informationen/Kontrollen führt der Bezirk darüber hinaus durch, um die beispielhaft genannten Bereiche besonders zu sichern? Wenn keine, gedenkt der Bezirk dies zu ändern?
  3. Wie viele Ordnungsmaßnahmen wurden in den Bereichen durchgeführt?
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