Fähranleger Ernst-August-Schleuse, und dann?
Letzte Beratung: 14.12.2020 Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel Ö 7.1
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat die Vorlage 22-1357.1 in ihrer Sitzung am 22.10.2020 einstimmig beschlossen. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) und die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) wurden gebeten, der Intention des Beschlusses zu entsprechen und eine Stellungnahme zur Information an den Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel abzugeben.
Die Fähre 73 von den Ladungsbrücken nach Wilhelmsburg (Anleger Ernst-August-Schleuse) wird bei Besucher*innen von auswärts und auch aus Hamburg zunehmend beliebter. Sie kann mit einem HVV-Fahrschein benutzt werden und die Strecke bietet einen kleinen Einblick in das Hafengeschehen. Leider ist es für viele Fahrgäste anscheinend nicht attraktiv an der Ernst-August-Schleuse auszusteigen, um den Stadtteil zu erkunden. Es fehlt an Informationen an den Landungsbrücken und auf der Fähre. Ganz besonders fehlt es an Hinweisen auf dem Anleger, die interessierte Besucher*innen z.B. darauf hinweisen wie man zum HafenMuseum kommt, wie man zum Energiebunker kommt, wo es Stadtrad-Stationen gibt und was in Wilhelmsburg und auf der Veddel zu erwarten und zu erleben ist. Mit hohem finanziellen Einsatz wurde der "Sprung über die Elbe" realisiert, die Gartenschau und die Internationale Bauausstellung durchgeführt, die Fährlinie etabliert. Die Elbinseln haben in den letzten 20 Jahren ihr Erscheinungsbild stark verändert und sind es wert, stärker in Hamburg wahrgenommen zu werden. Ein Schritt könnte sein, über die Fährlinie die Elbinseln auch für Besucher*innen attraktiver zu gestalten, indem intelligente Leit- und Hinweissysteme entwickelt werden.
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/ Veddel möge beschließen:
Ausflugsziele auf der Veddel und in Wilhelmsburg zu erreichen sind.
aushängen, die darauf hinweisen, welche Sehenswürdigkeiten auf den Elbinseln zu finden sind.
Die BWI nimmt auf Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) mit Schreiben vom 21.10.2020 wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Die HPA ist für den im Antrag genannten Anleger zuständig. Das Anbringen von Informationstafeln ist in Abstimmung mit der HPA grundsätzlich möglich. Die Kosten für die Herstellung, die Installation und die dauerhafte Pflege sind vom Initiator zu tragen. Eine Finanzierung aus Mitteln der HPA kommt nicht in Betracht, da keine hafenwirtschaftlichen Interessen berührt sind.
Die BVM nimmt mit Schreiben vom 22.10.2020 wie folgt Stellung:
Zu 2.:
Die HADAG Seetouristik und Fährdienst AG (HADAG) erbringt Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Rahmen der Daseinsvorsorge. Das Bewerben von touristischen Zielen ist nicht Aufgabe des ÖPNV. Ferner werden die Schiffe der HADAG linienübergreifend eingesetzt, so dass die Verteilung von Informationsmaterial zu touristischen Zielen leider auch aus diesem Grund ausscheidet. Es steht dem Bezirksamt frei mit Genehmigung des Wegebaulastträgers Informationstafeln im öffentlichen Raum aufzustellen und zu unterhalten.
.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.