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Evaluation Kontaktverbots- und Sperrgebietsverordnung - Beiratsempfehlung vom 29. November 2017 - Stadtteilbeirat St. Georg

Vorlage öffentlich

Sachverhalt

Der Ausschuss für Wohnen und Stadtteilentwicklung hat in seiner Sitzung am 08.02.2018 die nachfolgend aufgeführte Vorlage einstimmig beschlossen.

 

 

In der Sitzung des Stadtteilbeirates St. Georg am 29.11.2017 wird seitens eines Anwohners auf Grundlage eines Treffens des BürgerInnen-Runden-Tisches und unter Hinweis auf die Drs. 21/11140 vom 28.11.2017 folgender Antrag zu den geltenden Verordnungen Kontaktverbots- und Sperrgebietsverordnung gestellt:

 

Der Stadtteilbeirat St. Georg fordert die Evaluation sowohl der Kontaktverbots- als auch der Sperrgebietsverordnung.

 

ABSTIMMUNG

Meinungsbild Plenum (es sind ca. 70 Personen anwesend):

Ja:MehrheitNein:  2Enthaltung:2

Votum Stadtteilbeirat:

Ja: 13Nein:  1Enthaltung:  3

Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.

 

Stellungnahme des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (SL):

 

In St. Georg gelten die Sperrgebietsverordnung, mit der in Teilbereichen des Stadtteils die Ausübung der Straßenprostitution verboten worden ist, und seit 2012 die sog. „Kontaktverbotsverordnung“, die verbietet, dass Personen angesprochen werden, um sich zu gewerblichen, sexuellen Dienstleistungen zu verabreden. Hintergrund für den Erlass der Kontaktverbotsverordnung war seinerzeit, dass auf deren Grundlage ergänzend zur Sperrgebietsverordnung auch die Kontaktaufnahme seitens der Freier geahndet werden kann. Der Erlass der Kontaktverbotsverordnung hatte der Tatsache Rechnung getragen, dass in St. Georg trotz bestehender Sperrgebietsverordnung der Prostitution nachgegangen wurde und die damit einhergehenden Begleiterscheinungen von den anliegenden Bewohnern als sehr belastend empfunden wurden.

 

In den Jahre 2014 und 2015 wurde im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration der Hamburgischen Bürgerschaft seitens des Senats über Erfahrungen mit beiden Verordnungen berichtet und deren Wirkungen kontrovers diskutiert (s. Drsn 20/10943 und 20/14129).

 

Mit der Drs. 21/11140 „Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz: Bericht zum aktuellen Stand der Umsetzung und Darstellung der finanziellen Auswirkungen (Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes, Runder Tisch Prostitution, Evaluierung Kontaktverbotsverordnung (Drs. 21/5618))“ vom 28.11.2017 wird unter Punkt 1.2.2 berichtet, dass die Umsetzung des Ersuchens, die Evaluierung des Kontaktanbahnungsverbots in St. Georg durch eine Forschungseinrichtung vornehmen zu lassen, vorgesehen ist. Die Vorbereitung eines entsprechenden Vergabeverfahrens wird aufgrund notwendiger Abstimmungsgespräche mit fachlich Beteiligten voraussichtlich im letzten Quartal 2018 erfolgen können. Mit Ergebnissen der Evaluierung sei dann Ende 2018/Anfang 2019 zu rechnen.

 

Angesichts der laufenden Beiratsdiskussionen und daraus resultierender Fragestellungen zu der Thematik von Gewalt gegen Sexarbeiterinnen und –arbeiter in St. Georg wird das Anliegen des Stadtteilbeirats St. Georg unterstützt, nicht nur die Kontaktverbotsverordnung, sondern zusätzlich auch die Sperrgebietsverordnung zu evaluieren.

 

Die Bezirksversammlung wird um Bekräftigung und um Weiterleitung an die im Kontext der anstehenden Beauftragung federführende Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration mit der Bitte um Prüfung und Beachtung gebeten.

 

Der Ausschuss für Soziales, Inklusion und Sport erhält diese Drucksache zur Kenntnis.

 

Um Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.

 

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