Erstaufnahme / öffentlich-rechtliche Unterbringung von Flüchtlingen
Letzte Beratung: 08.03.2022 Hauptausschuss Ö 4.4
Fachbehörden und Bezirksämter bereiten sich aktuell auf einen Zustrom von geflüchteten Menschen aus der Ukraine vor. Daher werden alle verfügbaren Kapazitäten im Bereich der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (wieder) hochgefahren, an geeigneten Standorten verdichtet, Notfallplätze mit Containern und Zelten nach SOG eingerichtet und weitere Flächen angemietet.
Im Bereich des Bezirks Hamburg-Mitte ist die Bereitstellung von bis zu 300 zusätzlichen, zuletzt nicht belegten Plätzen in der Unterkunft Billstieg und von 50 Plätzen durch eine Hotelnutzung in der Hein-Hoyer-Straße vorgesehen.
Gleichzeitig beabsichtigt der Senat alle bisherigen Reservestandorte zeitnah umzusetzen, dazu gehört im Bezirk Hamburg-Mitte eine Erweiterung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in der Berzeliusstraße mit 260 Plätzen.
Der Hauptausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. Des Weiteren wird um Mitteilung gebeten, ob ein Anhörungsverfahren nach § 28 BezVG für die vorgenannte Unterbringung von Geflüchteten für erforderlich gehalten wird.
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