Ersatzflächen für bisherige Nutzungen im Alten Zollamt - Anschlussperspektive im Gebäude der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Stadtteilrat Rothenburgsort -Beiratsempfehlung
Letzte Beratung: 21.03.2019 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.3
Der Stadtentwicklungsausschuss Ost hat in seiner Sitzung am 12.12.2018 der nachfolgend aufgeführten Vorlage einstimmig zugestimmt. Die Bezirksversammlung hat den Beschluss in ihrer Sitzung am 13.12.2018 einstimmig bestätigt.
Im Stadtteilrat Rothenburgsort wurde in seiner Sitzung am 25.09.2018 als Anliegen der Bewohnerinnen und Bewohner folgende Situation problematisiert:
Zu Ende März 2019 laufen die Nutzungsmöglichkeiten für viele Nutzerinnen und Nutzer im Alten Zollamt in der Marckmannstraße aus. Die Räumlichkeiten werden derzeit u. a. von der Tafel Rothenburgsort, der Holz- und der Fahrradwerkstatt genutzt. Auf dem Gelände des Branntwein-Monopols stehen gleichzeitig viele Flächen leer bzw. sind untergenutzt.
Anschließend an die Erörterung wurde folgende Empfehlung verabschiedet:
Der Stadtteilrat Rothenburgsort fordert die Freie und Hansestadt Hamburg auf, Möglichkeiten der Anmietung von Teilflächen auf dem Gelände des Branntwein-Monopols (im Eigentum der der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) zu prüfen, mit dem Eigentümer entsprechende Vereinbarungen zu treffen und diese Flächen den derzeit im Alten Zollamt beheimateten Einrichtungen zeitnah zur Verfügung zustellen.
Plenum gesamt:Ja-Stimmen: 32Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 1
StadtteilratJa-Stimmen: 13Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0
PolitikJa-Stimmen: 2Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0
(CDU, SPD)
Gäste:Ja-Stimmen: 19Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 1
Stellungnahme des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (SL):
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung spricht sich für eine Unterstützung bei der neuen Raumfindung für die vielfältigen und sozial engagierten Nutzungen aus dem Alten Zollamt aus. Das in der Sitzung für eine Anmietung vorgeschlagene Objekt „Branntwein-Monopol“ befindet sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).
Es wird vorgeschlagen, parallel auch weitere – ggf. zunächst temporäre – Unterbringung in anderen Räumen im Stadtteil für eine mögliche Nutzung zu prüfen.
Um Beschlussfassung wird gebeten.
Die Finanzbehörde nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 14.02.2019 wie folgt Stellung:
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat in jüngsten Gesprächen noch einmal bekräftigt, dass das Grundstück („Branntwein-Monopol“) auch zukünftig für Bundesnutzungen benötigt würde und nicht für anderweitige Entwicklungen und temporäre Zwischenanmietungen von Teilflächen zur Verfügung steht.
Auch stehen keine weiteren Flächen im Umfeld zur Verfügung.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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