22-0591

erneute Anzeige des Bürgerbegehrens "St. Pauli erhalten, Gentrifizierung eindämmen" mit geänderter Fragestellung

Mitteilung öffentlich

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19.12.2019
Sachverhalt

am 13.12.2019 wurde nach Zurückweisung des ersten Bürgerbegehrens „St. Pauli erhalten, Gentrifizierung eindämmen“ durch die Initiative „St. Pauli Code JETZT!“ ein neues Bürgerbegehren mit der nachfolgenden abgeänderten Fragestellung angezeigt:

 

„Sind Sie dafür, dass die Bezirksamtsleitung von Hamburg-Mitte

(1.)

einen Bebauungsplan für St. Pauli Nord umgehend aufgestellt (eingegrenzt im Westen durch Bernstorffstraße, Stresemannstraße, westliche Grundstücksgrenze Fleischgroßmarkt an der Sternstraße, im Norden durch Eisenbahnstraße ‚Verbindungsbahn‘, im Osten durch Holstenwall, im Süden durch Ludwig-Erhard-Straße / Millerntorplatz / Simon-von Utrecht-Straße – sämtliche Flächen innerhalb des Bezirks Hamburg-Mitte), und

(2.)

für das o.g. Planungsgebiet St. Pauli Nord für die Zeit des Planungsprozesses eine Veränderungssperre erlässt (§ 14 BauGB) und

(3.)

für das o.g. Planungsgebiet St. Pauli Nord mit sofortiger Wirkung alle Baugesuche zurückstellt und dafür sorgt, dass Entscheidungen über Bauanträge wie z.B. das ‚Paulihaus‘ Neuer Pferdemarkt 34/35 ausgesetzt werden (§ 15 BauGB) sowie zu guter Letzt,

(4.)

sollte einer der o.g. Forderungen unzulässig sein, die restlichen Forderungen umsetzt?“  

 

Die Prüfung der formellen Anforderungen i. S. d. Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetzes hat keinen Anlass zur Beanstandung ergeben. Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet das Bezirksamt innerhalb einer Woche nach Eingang, spätestens bis zum 20.12.2019.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.